Hartz IV: Kreis setzt auf Kooperation

TRIER. Der Landkreis Trier-Saarburg wird "Hartz IV" nicht in Eigenregie umsetzen, sondern eine Arbeitsgemeinschaft mit der Agentur für Arbeit in Trier bilden. Das hat der Kreisausschuss am Montagabend nach langer Diskussion einstimmig beschlossen.

Sie wollten es ursprünglich im Alleingang machen und damit "die Chance nutzen, die Leistungsfähigkeit der Kommunen zu beweisen" - so formulierte es Landrat Richard Groß. Er meinte damit die Umsetzung des "Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt", kurz Hartz IV. Der Kernpunkt dieses Gesetzes ist die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum "Arbeitslosengeld II".Individuelles Job-Management

Diese heftig umstrittene Neuregelung soll zum 1. Januar 2005 in Kraft treten. Sie sieht für zwei Millionen Langzeitarbeitslose und erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger erstmals eine einheitliche Grundsicherung vor. Es gibt für Städte und Kreise zwei Alternativen zur Umsetzung von Hartz IV: Sie können mit den Agenturen für Arbeit, den früheren Arbeitsämtern, zusammenarbeiten - oder das gesamte Paket von der Beratung und Eingliederung in den Arbeitsmarkt bis zum individuellen Job-Management selbst übernehmen. Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg war nach der Verabschiedung des Zweiten Buches Soziagesetzbuch (SGB II) in der Fassung vom Dezember 2003 entschlossen, den Alleingang zu wagen. "Die bisherige Arbeitslosenhilfe und die Hilfe zum Lebensunterhalt sollten in kommunaler Hand zusammengeführt und gleichzeitig die Aufgaben der Arbeitsvermittlung in kooperativer Form der Agentur für Arbeit zurück übertragen werden", sagte Groß im Bezug auf den damaligen Planungsstand. Das "kommunale Optionsgesetz" vom Juni 2004 machte diese Lösung unmöglich. Groß erläuterte: "Falls wir diese Aufgaben übernommen hätten, wäre neben der Schaffung eigener Strukturen auch zusätzliches qualifiziertes Personal notwendig gewesen." Doch das Optionsgesetz zwinge die Kommune in eine Wettbewerbssituation mit der Arbeitsagentur. "Ein Einkaufen der Leistungen qualifizierter Arbeitsvermittler und -berater bei der Agentur für Arbeit, wie es nach der Dezember-Fassung des SGB II möglich gewesen wäre, scheidet aufgrund der Neufassung aus", so der Landrat. Die Folge wären "umfangreiche Doppelstrukturen" der Arbeitsagentur und des kommunalen Trägers gewesen. Das Fazit von Richard Groß: "Es ist schade, dass wir diese Chance nicht nutzen können, aber der Landkreis Trier-Saarburg kann sich nicht auf ein Abenteuer einlassen, das den Betroffenen letztendlich nicht hilft." So sahen es auch die Fraktionen im Kreisausschuss. Einstimmig beschlossen sie die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft mit der Agentur für Arbeit Trier, die am 2. Januar 2005 die Arbeit aufnehmen soll. Deren Vermittlungsbezirke sollen sich auf "den gesamten Aktionsraum der Agentur für Arbeit Trier" erstrecken. Vier Monate sind für die Schaffung einer derart komplexen und wichtigen Einrichtung eine sehr kurze Zeit. Hans Dieter Kaeswurm, Direktor der Trierer Agentur für Arbeit, ist optimistisch: "Wir können in dieser Zeit handlungsfähige Verwaltungseinheiten organisieren." Mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag soll eine Arbeitsgemeinschaft gebildet werden. "Die Rechtsform ist damit zwar noch nicht hergestellt, aber die Institution ist handlungsfähig." 12 000 Menschen in der Region müssen laut Kaeswurm nach Hartz IV versorgt werden, fast 2000 davon kommen aus dem Landkreis Trier-Saarburg.

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