Moose und Misteln: Was darf man im Wald sammeln?

Saarburg/Konz/Kell am See · Spaziergänger müssen strenge Regeln beachten.

Saarburg/Konz/Kell am See (red)
Naturverbundene Menschen lieben den Aufenthalt im Wald. Ob beim Spaziergang, beim Wandern oder beim Joggen, der Wald bietet ideale Möglichkeiten, sich zu entspannen. Gerade im trüben Herbst und in der Adventzeit möchte man sich ein Stück Natur, etwas Grünes ins eigene Zuhause mitnehmen und daran erfreuen, teilt das Forstamt Saarburg mit. Doch was darf der Waldbesucher mitnehmen, was muss er dabei beachten?
Das Forstamt klärt auf: So ist es im Naturschutzgebiet generell verboten, Pflanzen zu entnehmen. Außerhalb von Schutzgebieten ist es möglich, beispielsweise Moose und auch Misteln mitzunehmen. Doch erlaubt das Landeswaldgesetz nur die Entnahme einer geringen Menge für den privaten Bedarf. Dabei dürfen andere Pflanzen und Bäume nicht geschädigt werden.
Geschützte Arten wie Weiß-, Torf- und Hainmoose sowie die Stechpalme sind dagegen tabu.
Weitere Hinweise auf der Homepage des Forstamts Saarburg unter
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