Nitteler muss trotz Klage für Straßen zahlen

Nittel/Trier · Die Beteiligung von Anliegern am Straßenausbau führt immer wieder zu Ärger oder Klagen vor Gerichten. Das Verwaltungsgericht Trier hat nun die Satzung über wiederkehrende Beiträge der Ortsgemeinde Nittel bestätigt. Geklagt hatte ein Bürger, dem mehrere Grundstücke gehören.

 Hier wird gebaggert: Ein Nitteler hat auch wegen der Beitragsbescheide für den Ausbau des Mühlenwegs geklagt.TV-Foto: Archiv/Kremer

Hier wird gebaggert: Ein Nitteler hat auch wegen der Beitragsbescheide für den Ausbau des Mühlenwegs geklagt.TV-Foto: Archiv/Kremer

Foto: (h_ko )

Nittel/Trier. Es gibt wohl kaum kommunale Vorgaben, die so oft vor Gericht angefochten werden wie die Regelwerke über Beiträge für den Straßenbau. Denn diese sind direkt mit hohen Kosten für Anlieger verbunden. Besonders strittig sind die Satzungen über wiederkehrende Beiträge, weil hier nicht nur die direkten Anlieger zahlen. Der Ausbaubeitrag wird aufgeteilt auf alle Bewohner eines Ortes oder einer Abrechnungseinheit, wie es im Beamtendeutsch heißt. Vor allem Nittel ist in den vergangenen Jahren häufiger Ziel von Klagen geworden. Die Satzung der Vorreitergemeinde für wiederkehrende Beiträge wurde mehrfach angefochten und umgeschrieben (siehe Extra). Trotzdem sind noch nicht alle Bürger zufrieden. Im Oktober wurde erneut der Fall eines Nittelers am Trierer Verwaltungsgericht verhandelt. Der Besitzer von sieben Grundstücken hatte gegen die Beitragspraxis der Ortsgemeinde geklagt. Konkret ging es um Beitragsbescheide aus dem Jahr 2014. Er sollte pro Quadratmeter belastbarer Fläche 92 Cent bezahlen und sich so an den Straßenbauprojekten aus den Jahren 2012 und 2013 beteiligen. Das Gericht hat seine Klage jedoch abgewiesen. Der Anwalt des Klägers hatte vor Gericht erklärt, dass der Ort in fünf statt vier Abrechnungseinheiten aufgeteilt werden müsste. Zurzeit gibt es Nittel ohne Ortsteil Windhof, Ortsteil Windhof, Nittel-Rehlingen und Nittel-Köllig als eigene Abrechnungseinheiten. Aus Sicht des Klägers müsste das Ortszentrum zweigeteilt werden. Die Kreisstraße 108 (Weinstraße) trenne das Dorf in Nord- und Südhälfte. Die Menschen aus der Südhälfte kommen laut Kläger über die Weinstraße, die aus der Nordhälfte über die L 135 zur B 419. Deshalb müssten zwei unterschiedliche Abrechnungseinheiten eingerichtet werden.
Diese Argumentation kann das Gericht nicht nachvollziehen: Die Bildung der Abrechnungseinheiten in Nittel sei nicht zu beanstanden, weil der Straßenbau sämtlichen Anliegern innerhalb des Bereichs Vorteile bringe. Eine weitere Unterteilung sei nicht erforderlich, heißt es im Urteil. Unter Verweis auf das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, 1 BvR 2104/10) erklärt das Gericht zudem, dass Nittel - anders als vom Klägeranwalt dargestellt - ein kleiner oder mittelgroßer Ort mit unter 3000 Einwohnern sei. Das Ortszentrum sei zusammenhängend, die K 108 keine Trennlinie. Dagegen spreche, dass sie beidseitig bebaut sei und mehrere Kreuzungen aufweise.
Der Kläger kann einen Berufungsantrag stellen. Ist er damit erfolgreich, muss das Oberverwaltungsgericht den Fall bearbeiten.Extra

Das System der wiederkehrenden Beiträge (WKB) wird in Nittel seit 1992 diskutiert. In Kraft trat es laut Karl-Heinz Frieden, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Konz, 1994, als es um den Ausbau der Weinstraße ging. Frieden war zu dem Zeitpunkt Ortschef in Nittel. Mit der Sanierung der Weinstraße begann ein Ausbaumarathon, der immer noch andauert und in etwa fünf Jahren abgeschlossen werden soll. Mit Hilfe der WKB sollten die Kosten auf viele Schultern verteilt werden. Der Gedanke hinter dem Beschluss ist, dass alle innerhalb einer Abrechnungseinheit von jeder einzelnen Baumaßnahme profitieren. Probleme mit dem Beitragssystem gab es in den Jahren 2003 bis 2006. In diesen Jahren hat die Ortsgemeinde 300 000 Euro Schulden angehäuft. Weil es eine Lücke im rheinland-pfälzischen Kommunalabgabegesetz gab, wurde die örtliche Beitragssatzung 2003 ausgehebelt. Erst 2006 trat sie wieder in Kraft. Die in der Zwischenzeit entstandenen Kosten konnten nicht auf die Bürger umgelegt werden. Um das auszugleichen, hat die Gemeinde inzwischen die Grundsteuern erhöht und die Gemeindeanteile am Straßenausbau gesenkt. cmkExtra

Neben Nittel gelten in Oberbillig sowie Tawern-Fellerich Satzungen für die Erhebung wiederkehrender Beiträge (WKB) im Straßenbau. Fellerich steht ein Sanierungsmarathon bevor (TV vom 5. August). Auch in Wellen und in Temmels gibt es Beschlüsse für WKB. Die Satzungen müssten dort allerdings noch angepasst werden. cmk

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