Temmelser Rat weiter gegen Golfpark

Temmels · Investoren wollen auf dem Fellericher Plateau einen Golfpark samt Hotel und Wohnsiedlung bauen. Der Temmelser Rat hat sich nun gegen das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren für einen Teil des Projektes ausgesprochen.

 Bergwasser für den Golfpark: Die Bahnen auf dem Fellericher Plateau sollen zum Teil mit Wasser aus einem Stollen der TKDZ in Wellen bewässert werden. TV-Foto: Christian Kremer

Bergwasser für den Golfpark: Die Bahnen auf dem Fellericher Plateau sollen zum Teil mit Wasser aus einem Stollen der TKDZ in Wellen bewässert werden. TV-Foto: Christian Kremer

Temmels/Wellen. Zehn zu eins Stimmen gegen die Fortsetzung des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens für das Golfparkprojekt auf dem Fellericher Plateau (siehe Extra): Das war das Ergebnis der Abstimmung im Gemeinderat Temmels am Donnerstagabend.

Ortsbürgermeister Joachim Mimler begründete die Entscheidung der SPD-Mehrheit damit, dass dieses Genehmigungsverfahren in die Planungshoheit der Gemeinde Temmels eingreife. Die Investoren hätten zudem noch kein Folgenbeseitigungskonzept vorgelegt, das die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord von ihnen gefordert habe. Die SPD-Mehrheit im Temmelser Rat befürchtet, dass der Bau der Wohnsiedlung, des Hotels und des Golfparks mehr Verkehr und mehr Lärm nach Temmels bringt.

Das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren hatten die Investoren im September bei der Kreisverwaltung angeregt. Sie wollen damit den Bau von fünf Teichen ermöglichen, ohne von der Zusage der Gemeinde Temmels abhängig zu sein. Die Teiche werden zur Bewässerung des Golfplatzes benötigt.

Den Antrag für die Teiche könne man nur im Zusammenhang mit dem Gesamtprojekt sehen, argumentierte der Anwalt der Gemeinde, Wolfgang Schmitz-Rode. Deshalb riet er den Ratsmitgliedern, gegen das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren zu stimmen.

Die Investoren hatten zwar schon im Vorfeld mit dieser Entscheidung in Temmels gerechnet, waren aber trotzdem ein wenig enttäuscht, als sie davon erfuhren. Bei dem Verfahren handele es sich nicht um einen Trick, sondern um ein gesetzeskonformes Vorgehen, sagte Carolin Schulz, die sich bei der Trierer Agentur Medienfabrik um die Pressearbeit der Investoren kümmert. "Die Investoren können nicht nachvollziehen, dass die Temmelser den Projektvertrag für das Projekt ursprünglich unterschrieben haben und jetzt dagegen vorgehen", sagt sie.

Ein Lärmgutachten für die Saarburger Straße, die Zufahrt zum potenziellen Golfplatz, das die Gemeinde beauftragt hat, liefert den Temmelsern ein Argument. Laut Schmitz-Rode geht es von einer Steigerung des Verkehrslärms um mehr als zwei Dezibel aus. Diese "schädliche Umweltauswirkung" sei auf jeden Fall relevant für das Genehmigungsverfahren.

Ein zweites Argument findet der Anwalt in dem sogenannten Erholungswert des Außenbereichs der Gemeinde Temmels. Im Gegensatz zu einem Golfplatz sei das Fellericher Plateau noch zugänglich für die Allgemeinheit und diene als eine Art Naherholungsgebiet. Auch das müsse berücksichtigt werden.

Die Kreisverwaltung teilte mit, dass noch nicht entschieden sei, ob eine Genehmigung erteilt werde oder nicht. Zurzeit werde in Zusammenarbeit mit den Fachbehörden geprüft, ob die Einwände der Gemeinden Temmels und Wellen (siehe Text unten) sowie von anderen Trägern öffentlicher Belange rechtskräftig seien und beachtet werden müssten.

ExtraDie Pläne der Investoren: 300 Millionen Euro wollen luxemburgisch-belgische Investoren ausgeben, um auf dem Fellericher Plateau einen Golfpark samt Hotel und Wohnhäusern zu bauen. Auf Tawerner Gebiet sollen 300 Wohneinheiten, ein Luxushotel und einen Neun-Loch-Golfplatz entstehen. Auf Temmelser Gebiet sind ein 18-Loch-Golfplatz und fünf Weiher für die Bewässerung geplant. Die Pläne für den Tawerner Teil sind zurzeit in der VG-Verwaltung öffentlich einsehbar. Für das Temmelser Gebiet werden zwei Anträge der Investoren geprüft. Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg kümmert sich um das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren. Die VG-Verwaltung prüft einen Bauantrag. Falls beide Anträge genehmigt werden, könnte Baurecht für das Temmelser Gebiet erteilt werden. (cmk)

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