Schutz der Kulturgüter: Die Aufregung hat sich gelegt

Berlin/Mainz · Das neue Kulturgutschutzgesetz sorgte im vergangenen Jahr mächtig für Wirbel. Inzwischen regt sich kaum einer noch auf.

Berlin/Mainz (dpa) Die Kunstszene war in Aufruhr: Von einem Anschlag auf den freien Kunsthandel war die Rede, sogar von Enteignung. Knapp ein Jahr nach Inkrafttreten des umstrittenen Gesetzes zum Schutz von Kulturgütern hat sich die Aufregung weitgehend gelegt. Wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab, registrieren einige Bundesländer kaum Veränderungen. "Erste zahlenmäßige Erhebungen zeigen, dass der Verwaltungsaufwand deutlich geringer ist, als dies vorausgesagt wurde", erklärt auch Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU). Das von ihr vorgelegte Gesetz soll national wertvolles Kulturgut vor einer Abwanderung ins Ausland bewahren. Zudem soll die Einfuhr von Kunst aus Kriegs- und Krisengebieten erschwert werden.
Am 6. August 2016 traten die Neuregelungen in Kraft. Seither muss auch für die Ausfuhr eines Kunstwerks in ein EU-Land eine Genehmigung beantragt werden. Bisher galt das nur für Exporte in Nicht-EU-Länder.
Nach Angaben von Grütters gab es in den ersten acht Monaten der Geltungszeit bundesweit 688 Genehmigungen für eine Ausfuhr in den Binnenmarkt - der Kunsthandel hatte mit 10 000 Anträgen und mehr gerechnet. Nur in einem einzigen Fall wurde eine Eintragung in die Liste national wertvoller Kulturgüter beantragt - und das vom Eigentümer selbst.
Der Deutsche Museumsbund lobt vor allem die Möglichkeit, für den musealen Leihverkehr eine Pauschalgenehmigung auf fünf Jahre zu erhalten. "Das ist ein sehr hilfreiches Instrument, um den Leihverkehr effizient und zuverlässig abzuwickeln", sagt Präsident Eckart Köhne. Zu den Skeptikern gehört nach wie vor der Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler. "Viele Kunsthändler beklagen, dass die Bereitschaft, Kunstwerke aus dem Ausland nach Deutschland einzuführen, massiv zurückgegangen ist", sagt der Vorsitzende Kristian Jarmuschek.

In Rheinland-Pfalz sind kaum Auswirkungen zu spüren. Die Zahl der Ausfuhrgenehmigungen sei nur wenig gestiegen, teilte das Ministerium mit. Auch ein Abzug von Leihgaben sei bisher nicht zu beklagen. In einem Fall wurde ein Kulturgut - nämlich der Bücherbestand einer Kirche - in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts aufgenommen.

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