Auf die Hangneigung kommt's an

Zum Artikel: "Winzer: Auf die Herkunft kommt es an" (TV vom 28. Februar):

Viele Moselwinzer wollen ein neues Weinbezeichnungsrecht, in dem die Spitzenlagen vom Verbraucher deutlich erkennbar sein werden. 160 Winzer von der ganzen Mosel haben deshalb Minister Hendrik Hering ein Thesenpapier vorgelegt. Die darin gelisteten Forderungen sind sehr gut und sehr wichtig. Doch wie sollen die genaueren Herkunftsangaben lauten? Es wird von den 160 Winzern ferner gefordert, dass die bisherigen Prädikatsbezeichnungen und sogar die Einzellagenangaben nur der Riesling-Rebe und nur an der Obermosel den Burgundersorten vorbehalten sein sollen. Wer in Europa wird das genehmigen? An Rebsorten-Ge- und Verboten ist Kurfürst Clemens Wenzeslaus schon 1787 gescheitert.

Hier mein Vorschlag: Auf die Hangneigung kommt es an. Auf den Weinetiketten soll zu erkennen sein, ob die Reben dieses Weines in einer Steillage oder sogar in einer Steilstlage gewachsen sind. Da fast nur der Riesling und Elbling in Steil(st)lagen wächst, erübrigt sich das geforderte, sicherlich nicht genehmigungsfähige Rebenausschließungsgebot. Wenn man den Endverbrauchern nicht zumutet, zu wissen, dass ein Steil(st)lagenweinberg viel arbeits und kostenintensiver ist als ein Wingert in der Flachlage, soll man das ebenso auf einem (Zusatz-) Etikett erklären dürfen. Dann werden die Weintrinker endlich kapieren, dass ein Spitzenwein aus einer Steil(st)lage mehr kosten muss als ein Wein, der auf einem ebenen Gelände gewachsen ist. Das ist das beste Mittel gegen Brachen in den Weinbergen und somit zum Erhalt unserer einzigartig schönen Kulturlandschaft.

Hans Peter Kuhn, Bernkastel-Kues (Anmerkung der Redaktion: Der Autor ist Kultur- und Weinbotschafter)

Weinbau

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