Gegen Vorschriften verstoßen

Trier · Als die Fallschirmjäger aus Lebach (Saarland) Anfang Februar in der Nähe zweier Trierer Kitas den Einsatz von Diensthunden geübt haben, haben sie offenbar gegen Vorschriften verstoßen. Das Landeskommando Rheinland-Pfalz der Bundeswehr räumt auf TV-Anfrage ein: Wir wussten von nichts.

 Das Burgunderviertel in Trier gehört nicht der Stadt, sondern dem Bund. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Das Burgunderviertel in Trier gehört nicht der Stadt, sondern dem Bund. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Foto: friedemann vetter (ve._), Friedemann Vetter ("TV-Upload vetter"

Trier. Eine Kampfeinheit der Bundeswehr übt am 10. und 11. Februar den Einsatz von Hunden in zwei leerstehenden Häusern des Burgunderviertels in Kürenz. Sie informiert weder die Anwohner noch die Stadtverwaltung Trier, die einzige Warnung sind Schilder mit der Aufschrift "Vorsicht freilaufende Diensthunde" (der TV berichtete). Die Übung provoziert Unmut und Empörung der Nachbarn, denn die Kindertagesstätte Petrisberg und der Deutsch-Französische Kindergarten liegen in der Nähe. Auch die Stadtverwaltung ist irritiert, denn die Bundeswehr hat sie nicht informiert.
Doch genau das hätte geschehen müssen, sagt Oberst Erwin Mattes, Landeskommandeur der Bundeswehr in Rheinland-Pfalz. "Soldaten der Bundeswehr haben eine Ausbildung mit Diensthunden durchgeführt. Leider wurde vorab versäumt, das Landeskommando gemäß den gültigen Vorschriften zu informieren, um die Information der zivilen Stellen und der Öffentlichkeit sicherzustellen."
Die einzige Behörde, die Informationen über die Übung der Fallschirmjägereinheit hatte, war die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima), der das Burgunderviertel gehört. Sie hatte mit der Bundeswehr einen Überlassungsvertrag für die Übung mit den Diensthunden geschlossen, sah sich darüber hinaus aber offenbar nicht in der Verantwortung, die Stadt Trier darüber zu informieren. Die Übung im Burgunderviertel, in dem viele Häuser leer stehen, ist unproblematisch und ohne Zwischenfälle verlaufen. Dennoch stellt sich die Frage, ob Schilder mit dem Hinweis "Vorsicht freilaufende Diensthunde" ausreichen, um mögliche Zwischenfälle zu verhindern. Auch hier nimmt Oberst Mattes Stellung. "Das Ausbildungsgelände war nicht lediglich durch Hinweisschilder gekennzeichnet, sondern zusätzlich durch Soldaten abgesichert", betont der Landeskommandeur.
Das bestätigt auch Anne Schöneberger, die Presseoffizierin der Luftlandebrigade im Saarland, zu der die im Februar übende Einheit gehörte. "Die Sicherung war ausreichend und entsprach den Vorschriften." Die Hunde seien niemals unbeaufsichtigt gewesen. "Das Ziel der Übung war auch nicht das Festsetzen von Terroristen, sondern nur das Stöbern im Gebäude."Ungewohnte Umgebung


Warum muss die Bundeswehr zivile Wohngebiete nutzen, um Aktionen wie diese durchzuführen? Dieser Frage stellt sich Oberstleutnant Uwe Schmelzeis, Leiter der Informationsarbeit im Landeskommando Rheinland-Pfalz. "Es ist nicht immer möglich oder sinnvoll, bestimmte Übungen oder Ausbildungen innerhalb einer Kaserne oder eines Truppenübungsplatzes zu planen", betont Schmelzeis. "Gerade in der Arbeit mit Diensthunden ist es durchaus wichtig, die Tiere auch in ungewohnter Umgebung zu testen und zu trainieren." Diese These bestätigt Presseoffizierin Schöneberger. "Dieser Aspekt war der Hauptgrund, die Übung in Trier stattfinden zu lassen."
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat auf Anfrage des TV bestätigt: Weitere Anfragen der Bundeswehr für eine Nutzung liegen nicht vor. Der Überlassungsvertrag habe keine langfristig bindende Wirkung, sondern bezog sich nur auf die Übung im Februar.Extra

Die Trierer Bundestagsabgeordnete Katrin Werner (Die Linke) hat eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Aus der Antwort geht ebenso wie aus den Äußerungen des Landeskommandeurs klar hervor, dass die Fallschirmjäger der Luftlandebrigade 1 gegen ein genau definiertes Genehmigungsverfahren verstoßen haben. In der Antwort des Bundeskanzleramts heißt es wörtlich: "Die Durchführung von Ausbildungs- und Übungsvorhaben der Bundeswehr wird unter Einbindung der zivil zuständigen Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden in einem festgelegten Verfahren genehmigt." Aktionen außerhalb von Kasernen und Truppenübungsplätzen sind die Regel: Allein 2015 sind laut Mitteilung aus Berlin bereits 435 Übungen und Ausbildungen außerhalb militärischer Liegenschaften gelaufen. jp

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