Kriminalität Ein ungewöhnlicher Rauschgifthandel

Morbach/Bernkastel-Kues · Eine Frau soll ihrem minderjährigen Sohn Cannabis verkauft haben. Das Schöffengericht Bernkastel-Kues verurteilt sie zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe. Die Angeklagte streitet alle Vorwürfe ab.

Morbacherin soll eigenem Sohn Drogen verkauft haben.
Foto: dpa/Uwe Anspach

Eine Frau verkauft Drogen an den eigenen Sohn, der zudem noch minderjährig ist: Das ist schwer vorstellbar, soll aber nach Ansicht der Staatsanwaltschaft so gewesen sein. Deshalb steht eine 38 Jahre alte Frau vor dem Schöffengericht in Bernkastel-Kues. Die Anklage: Die Frau soll ihrem Sohn mindestens zehn Mal Canna­bis verkauft haben. Der habe das dann mit einem Freund konsumiert, mit dem er sich öfter zum Spiel mit der Play-Station  traf. Zur angegebenen Zeit wurde der junge Mann gerade erst 17 Jahre alt. Die Familie wohnte da in  Morbach.

Die Frau bestreitet die Vorwürfe, ihr als Zeuge geladener Sohn ebenfalls. Er kenne den Zeugen nicht, sagt er anfangs. Er kenne ihn, habe aber nur Zigaretten mit ihm geraucht, berichtet er wenig später.

Der Zeuge schildert detailliert, dass er und der Sohn der Angeklagten immer wieder Geld, jeweils zwischen 50 und 100 Euro, zusammengelegt hätten, um Rauschgift zu besorgen.

Sein Mitspieler habe dann immer gesagt, dass er das Cannabis bei seiner Mutter hole. Und er sei auch immer mit Stoff zurückgekommen. Gesehen habe er die Übergabe nie, und er kenne die Angeklagte auch nicht.

Für Staatsanwalt Volker Anton steht fest: Die Frau hat ihrem Sohn Stoff verkauft. Der Zeuge habe die einzelnen Fälle glaubhaft geschildert. Er sei neutral und hätte auch gar nichts sagen müssen. Er habe keinen Grund, die Angeklagte zu belasten, wenn sich das nicht so abgespielt hätte.

Was der Sohn gesagt hat, bewertet Anton als Falschaussage. „Er wollte die eigene Mutter nicht belasten“, sagt der Jurist. Die Abgabe von Drogen an einen Minderjährigen sei als Verbrechen zu bewerten. Es handele sich allerdings nur um weiche Drogen und nicht allzugroße Mengen von jeweils fünf bis zehn Gramm.

Drogen an den eigenen Sohn weiterzugeben, sei kein „besonderes Unrecht“, sondern eher eine Frage der Moral. „Das muss die Angeklagte selbst verantworten.“ Anton plädiert für eine Strafe von zehn Monaten auf Bewährung.

„Die Abgabe von Rauschgift an Minderjährige ist ein Verbrechen“, sagt Verteidigerin Barbara Dalpke-Polka. Der Vorwurf an ihre Mandantin sei aber nicht bewiesen. Es könne sich auch um eine Verwechslung handeln, weil der Ex-Mann der Frau ein Drogendealer sei. Die Verwechslung könne mit einer angeordneten Telefonüberwachung zu tun haben. Die Rechtsanwältin ist sich auch sicher: „Der Sohn der Angeklagten hätte die Drogen nicht gekauft, sondern einfach mitgenommen.“

Die Anklage stehe auf „tönernen Füßen“, sagt sie. Deshalb komme nur ein Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens infrage. Ihr Ex-Mann habe sich einer Scheidung widersetzt und angekündigt, ihr „das Leben zur Hölle zu machen“, sagte die gelernte Altenpflegehelferin in ihrem Schlusswort. Er habe ihr wohl das Glück an der Seite eine anderen Mannes, mit dem sie auch eine zwei Jahre alte Tochter habe, nicht gegönnt.

Das Schöffengericht folgt dem Plädoyer des Staatsanwalts: Die Aussage des Zeugen sei stimmig, begründet Richter Stefan Rählmann das Urteil. Die Aussage des Sohnes sei dagegen viel weniger stimmig. „Wir gehen von einer bewussten Falschaussage aus“, sagt der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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