Justiz Cannabishandel im Tankstellenbüro

Wittlich · Nur kleine Mengen und wenig Wirkstoff: Amtsgericht Wittlich stellt Verfahren wegen Geringfügigkeit ein.

Wegen des Verkaufs von THC-haltigen Produkten stand ein Wittlicher vor Gericht. Das Verfahren wurde aber wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Wegen des Verkaufs von THC-haltigen Produkten stand ein Wittlicher vor Gericht. Das Verfahren wurde aber wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Der Pächter einer Wittlicher Tankstelle hatte über einige Zeit hinweg nicht nur Benzin, Diesel, Scheibenreiniger und das tankstellenübliche Getränke- und Schokoriegelsortiment auf Lager. Für Eingeweihte gab’s außerhalb des Tankstellenbetriebs auch noch andere Ware, die im strafrechtlichen Sprachgebrauch unter die Kategorie Betäubungsmittel (BTM) fällt.

Der kleine Nebenerwerb endete für den 40-jährigen Tankstellenpächter nun vor dem Wittlicher Amtsrichter. Dort warf ihm die Staatsanwältin vor, vom 1. Dezember 2020 bis zum 23. März 2021 in seinen Geschäftsräumen bei vier Gelegenheiten THC-haltige Produkte (etwa Marihuana) erworben zu haben. Die illegale Ware sei zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen. Dazu muss aber gesagt werden, dass die Konzentration des Wirkstoffs THC in den sichergestellten Restbeständen sehr gering gewesen sein soll. Überschaubar sollen auch die Stoffmengen gewesen sein, die in der Tankstelle den Besitzer gewechselt hatten. Der Fall bewegte sich daher noch im Bereich eines Vergehenstatbestandes, nicht aber eines Verbrechens.

In Abstimmung mit seinem Verteidiger räumte der Angeklagte seine Verfehlung ein. Dann bat der Richter den Verteidiger und die Anklagevertreterin zu einem kurzen „Gespräch unter sechs Augen“. Ergebnis: Wenn alle Beteiligten zustimmen, wird das Verfahren nach Paragraf 153 (2) Strafprozessordnung wegen Geringfügigkeit eingestellt. Die Schuld des Angeklagten sei gering und es bestehe kein öffentliches Interesse an einer weiteren Verfolgung seines Vergehens.

Der Rest ist schnell erzählt: Man trennte sich im friedlichen Einvernehmen und der Richter wünschte dem nun nicht mehr Angeklagten alles Gute für die Zukunft, aber bitte ohne Wiedersehen in diesem Gerichtssaal.

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