Vitelliusbad Vitelliusbad: Klage bei Gericht eingegangen

Wittlich · (will) Die Vertreter des Bürgerbegehrens „Rettet das Freibad Wittlich“ haben am 3. Mai beim Verwaltungsgericht Trier eine Klage gegen den Rat der Stadt Wittlich erhoben. Das teilte das Gericht mit.

Der Stadtrat hatte in einer Sitzung am 2. Juli 2020 beschlossen, das Vitelliusbad als Kombibad mit reduzierter Wasserfläche im Freibadbecken neu zu bauen. Demgegenüber ist das Bürgerbegehren darauf gerichtet, das Freibad mit den bisherigen Wasserflächen zu erhalten. Am 26. März beschloss der Stadtrat, das Bürgerbegehren sei unzulässig (wir berichteten). Unmittelbar nach dieser Entscheidung hatte die BI bereits eine Klage angekündigt. und zur Realisierung juristischen Beistand gesucht und Spenden gesammelt. Die Vertreter der BI streben die gerichtliche Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens an.

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