Bürger müssen Straßen und Gehwege räumen

In der Regel müssen in den Gemeinden die Anwohner Straßen und Bürgersteig von Schnee befreien. Doch es gibt Ausnahmen. Die Wittlicher müssen sich beispielsweise nur um die Bürgersteige kümmern.

Wittlich. (mai) Die Reinigung sowie die Räum- und Streupflicht von öffentlichen Straßen sind aufgrund des Landesstraßengesetzes Aufgabe der Gemeinden. Und diese delegieren diese Pflicht laut Kreisverwaltung in der Regel an die Bürger weiter. Die Gemeinden regeln dies in einer Satzung, die auf eine Mustersatzung zurückgeht.

Dort heißt es: "Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen." Dafür verantwortlich sind laut Satzung die Anlieger.

In der Stadt Wittlich müssen die Bürger hingegen nur die Gehwege freiräumen. Ulrich Jakoby, Pressesprecher der Stadtverwaltung erklärt auf TV-Anfrage: "Der städtische Winterdienst räumt in Wittlich die Straßen mit Ausnahme von Kreis- und Landesstraßen. Um die kümmert sich der Landesbetrieb Mobilität." In Wohngebieten werde allerdings nur geräumt, wenn dafür noch Kapazitäten frei seien.

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