Kündigung für Museumsleiterin vermutlich unwirksam

Bernkastel-Kues/Wederath · Im Streit um die Reduzierung der Arbeitszeit von Rosemarie Cordie, Leiterin des Archäologieparks Belginum im Morbacher Ortsbezirk Wederath, gibt es noch kein endgültiges Urteil, aber eine klare Tendenz. Wie die Richterin im Verfahren vor dem Arbeitsgericht sagte, hält sie die Begründung der Änderungskündigung nicht für ausreichend.

 Soll in Zukunft ihre Arbeit in der Hälfte der Zeit erledigen: Dr. Rosemarie Cordie, Leiterin des Vicus Belginum, vor einem ihrer Ausstellungsstücke. TV-Foto: Klaus Kimmling

Soll in Zukunft ihre Arbeit in der Hälfte der Zeit erledigen: Dr. Rosemarie Cordie, Leiterin des Vicus Belginum, vor einem ihrer Ausstellungsstücke. TV-Foto: Klaus Kimmling

Dies bedeutet, dass sie die Kündigung wohl für unwirksam erklärt. Die Verwaltung hatte Cordies volle Stelle mit der Kündigung für das kommende Jahr reduziert, Cordie sollte entsprechend den neuen Öffnungszeiten des Museums nur noch sieben Monate pro Jahr arbeiten. Hintergrund ist, dass der Morbacher Gemeinderat beschlossen hat, das die Öffnungszeiten zu verkürzen, um Geld zu sparen. Cordie hat gegen ihre Änderungskündigung geklagt.

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