Rauchverbot: Wirte gehen auf die Barrikade - Verband reicht Verfassungsklage ein

Erneuter Aufstand gegen das Rauchverbot in Kneipen: Der Gaststättenverband hat Verfassungsbeschwerde eingelegt. „Richtig“, sagt der Regional-Vorsitzende des Verbandes, der Bernkastel-Kueser Gastwirt Dieter Kettermann.

(wie) „Die Raucher werden entmündigt.“ Dieter Kettermann ist sauer. Der Bernkastel-Kueser Gastronom und Vorsitzende des Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) in der Region unterstützt die von seinem Bundesverband eingereichte Verfassungsklage gegen das Rauchverbot in Kneipen. Vor allen in kleinen Eckkneipen mit nur einem Raum hätten die Wirte keine Möglichkeit, ihren Gästen einen Platz zum Rauchen anzubieten. „Das widerspricht dem Selbstbestimmungsrecht der Gastronomen“, ereifert sich Kettermann, der nach eigenem Bekunden seit 15 Jahren Nichtraucher ist. Gastronomen sollten selbst entscheiden können, ob bei ihnen geraucht wird oder nicht.

Dehoga hat gestern Verfassungsbeschwerde gegen das Rauchverbot in Gaststätten eingereicht. „Das ist kein Nein zum Nichtraucherschutz. Aber die wirtschaftlich stark betroffenen Besitzer von Einraumlokalen brauchen Hilfe“, begründet Dehoga-Chefin Ingrid Hartges den Gang nach Karlsruhe. Seit August ist das Rauchen in Gaststätten in Baden-Württemberg und in Niedersachsen nur noch in abgetrennten Räumen erlaubt. Auch in Hessen heißt es seit Oktober: Raucher müssen draußen bleiben. Zum 1. Januar folgen acht weitere Bundesländer. Im Februar wollen Sachsen, das Saarland und Rheinland-Pfalz das Antirauchergesetz umsetzen. In Nordrhein-Westfalen und Thüringen haben die Wirte noch eine Schonfrist bis 1. Juli.

Ob das Rauchverbot in Rheinland-Pfalz wie geplant pünktlich zum Aschermittwoch kommen wird, ist allerdings auch noch unklar. Ein Raucher aus Mainz hat beim Verfassungsgerichtshof in Koblenz Beschwerde gegen das Nichtrauchergesetz des Landes eingelegt. Begründung: Es sei ein Eingriff in das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Das rheinland-pfälzische Nichtrauchergesetz gestattet das Rauchen in Gaststätten nur in kleinen, abgetrennten Räumen sowie in Festzelten. In Luxemburg gilt seit über einem Jahr ein Rauchverbot in allen Restaurants, in speziellen Räumen darf aber weiter geraucht werden. Ausnahmen gibt es für Bars und Cafés. Hier gilt das Verbot nur in der Zeit, in der Speisen angeboten werden

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