36 Gutachten: Weiterbau der A1 gefährdet geschützte Tiere kaum
Trier · Seit 2004 sind 36 Expertisen zum geplanten Weiterbau der Eifelautobahn A 1 erstellt worden. Alle Gutachten belegen: Der Lückenschluss hätte keinen negativen Einfluss auf den Naturschutz. Trotzdem beharrt die rot-grüne Landesregierung auf weiteren Untersuchungen.
Wenn der rheinland-pfälzische Verkehrsminister Roger Lewentz (SPD) am Montag zur von der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer initiierten Verkehrskonferenz nach Trier anreist, wird es auch um
den Lückenschluss der A1 gehen.
Nach der Landtagswahl im März gibt es Zweifel daran, dass die 25 Kilometer lange Lücke der Autobahn zwischen Kelberg (Vulkaneifelkreis) und dem nordrheinwestfälischen Lommersberg auf absehbare Zeit geschlossen wird
(der TV berichtete). Im Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung ist von einem "besonderen
naturschutzfachlichen Planungsauftrag" die Rede.
Die Schutzwürdigkeit der Eifelregion verpflichte die Straßenbauverwaltung, "die Planungen mit einer besonderen, über das Regelmaß hinausgehenden Untersuchungsschärfe und -tiefe durchzuführen", heißt es aus dem Mainzer Verkehrsministerium.
Auf TV-Anfrage gab ein Ministeriumssprecher nun zu, dass seit 2004 in insgesamt 36 unterschiedlichen externen Gutachten mögliche Umweltbeeinträchtigungen durch einen Weiterbau der A 1 untersucht worden sind.
Unter anderem wurden für vierzehn Säugetierarten (darunter Wildkatze, Luchs, Haselmaus und elf Fledermausarten) sowie 17 Arten von Vögeln und einer Amphibienart, der Geburtshelferkröte, "vertiefende Untersuchungen" angestellt.
Ergebnis all dieser Gutachten laut Ministeriumssprecher: Durch den Lückenschluss werden der Naturschutz und die Vogelschutzgebiete "nicht erheblich beeinträchtigt".
Es existiere keine Alternative, die unter dem Aspekt des Naturschutzes günstiger sei als die geplante, 25 Kilometer lange Trasse. "Es ist daher überhaupt kein Grund zu erkennen, diesen weiter zu verzögern oder gar aufzugeben", sagt der Eifeler CDUBundestagsabgeordnete Patrick Schnieder. Die Landesregierung dürfe sich nicht hinter längst geprüften Aspekten verschanzen.
Im Ministerium verweist man jedoch auf eine neue Rechtsprechung und auf erhöhte Anforderungen auf europäischer Ebene an den Artenschutz. Unter diesem Aspekt müssten die bestehenden Gutachten überarbeitet werden und in eine neue Planfeststellung einfließen.