Archiv Mai 2019 Trierer Gericht bescheinigt Ehepaar hohe kriminelle Energie

Trier · Ein ehemaliger Mitarbeiter des Landesbetriebs Mobilität und seine Frau werden wegen Untreue in 149 Fällen verurteilt.

 Zwei Jahre und sieben Monate Haft für den Mann, eine auf Bewährung ausgesetzte  Freiheitsstrafe von einem Jahr für die Frau: Der Vorsitzende Richter am Trierer Landgericht hat das Urteil gegen einen früheren LBM-Mitarbeiter und seine Ehepartnerin als „moderat“ bezeichnet.

Zwei Jahre und sieben Monate Haft für den Mann, eine auf Bewährung ausgesetzte  Freiheitsstrafe von einem Jahr für die Frau: Der Vorsitzende Richter am Trierer Landgericht hat das Urteil gegen einen früheren LBM-Mitarbeiter und seine Ehepartnerin als „moderat“ bezeichnet.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Es sind deutliche Worte, die Richter Peter Egnolff in seiner Urteilsverkündung findet. Mit dem Urteil müsse ein Zeichen gesetzt werden, sagt er. „Es kann nicht angehen, dass ein Beamter das System für sich ausnutzt, um sich zu bereichern.“ Und dass sich das vor ihm auf der Anklagebank sitzende Ehepaar hat bereichern wollen, daran besteht für den Richter kein Zweifel.

Das Ehepaar ist wegen Untreue und Beihilfe zur Untreue angeklagt – und zwar in 149 Fällen. Der Ex-Regierungsinspektor, der in der Außenstelle Trier der Koblenzer Zentrale des Landesbetriebs Mobilität (LBM) gearbeitet hat, soll Gebühren für die Genehmigung etwa von Schwer- und Spezialtransporten zu niedrig angesetzt haben. Die Aufträge für die Genehmigungsanträge sollen von einer Servicefirma gekommen sein, die seine Frau 2012 gegründet hatte.

Auf diese Weise sollen die Eheleute den LBM von 2012 bis 2014 um rund 179 000 Euro gebracht haben. Damit das Ganze nicht auffliegt, hat der heute 50-Jährige während der zwei Jahre die Bescheide unter dem Namen eines Kollegen verfasst. Seine Frau, heute 53,  hat die Firma unter ihrem Mädchennamen geführt.

Egnolff spricht daher von einer „erheblichen kriminellen Energie“, welche die beiden an den Tag gelegt hätten. Daher, so der Richter, falle die Strafe, auf deren maximale Höhe sich das Gericht, die beiden Verteidiger und die Staatsanwaltschaft im Falle eines Geständnis der beiden Angeklagten geeinigt hatten, „moderat“ aus. Der Mann wird zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt. Die Frau zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die auf Bewährung ausgesetzt wird.

Weil es durch die Schuld des Gerichts von der Anklageerhebung im Dezember 2016 bis zum Prozessbeginn im April dieses Jahres zweieinhalb Jahre gedauert habe, werde den Angeklagten ein Teil der Strafe erlassen, sagt der Richter. Auch der Frau redet er ins Gewissen und macht ihr deutlich, dass ohne das Geständnis auch ihr eine Gefängnisstrafe gedroht hätte.

Egnolff richtet sich damit auch an den Verteidiger des 50-Jährigen, Harald Bartos. Dieser hatte in einem emotional übertrieben wirkenden Plädoyer das Gericht um Mitleid mit den Angeklagten gebeten, die unter den Folgen der Tat noch immer zu leiden hätten. So habe das Ehepaar sein gesamtes Vermögen verloren (es muss den entstandenen Schaden in voller Höhe erstatten), der Mann sei zunächst vom Dienst suspendiert worden und dann wegen gesundheitlicher Probleme für dienstunfähig erklärt worden. Er habe seinen Beruf, sein Einkommen, seine gesicherte Altersversorgung und seine Gesundheit verloren. Daher, so Bartos, dürfe man den 50-Jährigen nicht noch mit einer Haft bestrafen. Andreas Ammer, Verteidiger der Frau, plädiert weitaus rationaler. Seine Mandantin habe einen „gravierenden Fehler“ gemacht, zu dem sie auch stehe. Beide Angeklagte teilten im sogenannten letzten Wort, bevor das Urteil verkündet wird, mit, dass sie die Taten bereuten. „Es tut mir leid“, sagte der Mann leise.

Staatsanwalt Ole Nannen unterstellt – genau wie dann das Gericht – dem Ehepaar eine „erhebliche kriminelle Energie“. Er ordnet den 149 Einzeltaten, die er – wie schon zu Beginn des Prozesses –  im Plädoyer allesamt aufführt, jeweils Haftstrafen von mehreren Monaten bis zu über zwei Jahren zu. Daraus bildet er  eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten, die er für den Mann fordert, und ein Jahr und fünf Monate für die Frau. Das Gericht bleibt in seinem Urteil anschließend leicht unter diesen vom Staatsanwalt geforderten Strafen. Neben den Haftstrafen muss das Ehepaar noch insgesamt 128 000 Euro an den LBM zurückzahlen. 45 000 Euro hat es bereits beglichen.

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