FDP: Altersgrenze für OB streichen

MAINZ. (win) In die Diskussion um die Altersbegrenzung für kommunale Wahlbeamte kommt Bewegung. Die FDP plädiere für eine Aufhebung der Altersbegrenzung von 68 Jahren und eine Absenkung der Wählbarkeit von 25 auf 18 Jahre, sagte Landtagsfraktionschef Herbert Mertin am Freitag.

Am Vortag war der Idar-Obersteiner Oberbürgermeister Hans Jürgen Machwirth (CDU) mit einem Eilantrag vor dem Verfassungsgerichtshof gescheitert. Der Rathauschef hält die Vorgaben des Beamtengesetzes für verfassungswidrig und will nicht vorzeitig mit seinem 68. Geburtstag im Februar 2007 aus dem Amt scheiden. Es sei nicht einsehbar, dass beim passiven Wahlrecht für kommunale Wahlbeamte andere Vorgaben gelten als bei Landtag und Bundestag, argumentieren die Liberalen. Der Bürger entscheide selbst in der Urwahl, wenn er für geeignet halte. SPD-Fraktionschef Jochen Hartloff hatte sich nach dem Gerichtsentscheid offen für eine Anhebung der Altersgrenze von 68 auf 70 Jahre gezeigt. Auch eine Absenkung der Wählbarkeit auf unter 25 Jahre sei überlegenswert. Klar ist laut Hartloff jedoch, dass eine mögliche Änderung des Beamtengesetzes nicht rückwirkend gelten kann. Eine "Lex Machwirth" werde es nicht geben. Die Vorstellungen der SPD treffen bei der Union auf offene Ohren. Machwirth wollte mit seinem Eilantrag die OB-Wahl in Idar-Oberstein am Sonntag verhindern. Er will weiter rechtlich gegen die Altersregelung vorgehen.

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