Kampf gegen Konkurrenz und Kosten

Trier · Der Taxibranche weht der Wind derzeit mächtig ins Gesicht: Der bevorstehende Mindestlohn und steigende Ausgaben für Benzin und Versicherungen machen den bundesweit 28 000 Unternehmen zu schaffen. Daneben buhlt ein privater Fahrdienst um die Gunst der Kunden.

Trier. U - b - e - r: Wer diese vier Buchstaben im Gespräch mit einem Taxifahrer in den Mund nimmt, der muss sich über die prompte Reaktion keine Gedanken machen. Uber, das sei eine angekündigte "vorsätzliche, rechtswidrige, gewerbliche Personenbeförderung", echauffiert sich etwa der Vizegeschäftsführer des Verkehrsverbandes Rheinland (VDV), Guido Borning, und fordert die Politik zu einem raschen Gegensteuern auf.
Das amerikanische Unternehmen Uber ist seit einiger Zeit auch in mehreren deutschen Großstädten aktiv, darunter Frankfurt und Berlin. Potenzielle Kunden können dort über eine Internet-Plattform einen Wagen ordern - ähnlich wie dem Anruf in einer Taxizentrale. Der Unterschied: Bei Uber kommen in der Regel private Fahrer, die keine Konzession nach dem Personenbeförderungsgesetz besitzen.
"Müssen sie auch nicht", argumentiert das Unternehmen, denn über Uber vermittelte Fahrten fielen unter eine Ausnahmeregelung des Personenbeförderungsgesetzes - ähnlich wie dies bei Mitfahrzentralen der Fall sei.
Das sieht die Taxibranche ganz anders und prangert die daraus resultierende Wettbewerbsverzerrung an. So würden etwa die Uber-Fahrer nicht entsprechend den Vorschriften für Personenbeförderung geprüft. "Wir haben nichts gegen Konkurrenz", sagt VDV-Vize Guido Borning, "aber dann zu den gleichen Bedingungen."
Zuletzt hatten sich bundesweit mehrfach Gerichte mit dem privaten Fahrdienstanbieter befasst. In Berlin und Hamburg war Uber der Betrieb seines Dienstes untersagt worden. Dabei hatten die Richter unter anderem den Fahrpreis bemängelt. Dieser dürfe die (auf den Kilometer umgerechneten) Betriebskosten des Wagens nicht überschreiten. Ansonsten falle der Fahrdienst unter das Personenbeförderungsgesetz und benötige eine entsprechende Konzession.
Entscheidungen ganz im Sinne der Taxibranche, die nach Aussage ihrer Funktionäre derzeit zu kämpfen hat wie selten zuvor. Ab 1. Januar 2015 gilt für Taxifahrer der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Derzeit liegt der Durchschnittslohn laut VDV-Vizegeschäftsführer Borning bei etwa 6,50 Euro. Dass sich beim Lohn etwas bewegen musste, sieht Borning ein, aber eine längere Übergangszeit oder Möglichkeiten der Differenzierung hätte sich der Verkehrsverbandsfunktionär schon gewünscht. Nun müssten die Unternehmer ihren Fahrern selbst für Wartezeiten den Mindestlohn von 8,50 Euro netto bezahlen. "Es wird immer schwieriger", meint Guido Borning.
Und für die Taxikunden wird es teurer: Die Bevölkerung im nördlichen Rheinland-Pfalz muss sich nach Angaben des Taxiverbands auf um 15 bis 20 Prozent höhere Fahrpreise einstellen. Entsprechende Anträge an die zuständigen Kommunen seien vielerorts bereits gestellt worden. Auch in Trier, wie der Vorsitzende der Taxivereinigung, Günter Alff, auf TV-Anfrage sagt. Hier müssten die Kunden ab 1. Januar mit einer Fahrpreiserhöhung von rund 17 Prozent rechnen. Der Kilometerpreis von zwei Euro stiege dann um gut 30 Cent. Laut Alff liegt die letzte Erhöhung mehr als drei Jahre zurück.
Der Mindestlohn ist nach seinen Angaben nur für die Hälfte der jetzt beantragten Erhöhung verantwortlich. Auch die Kosten für Versicherung, Benzin oder Reparaturen seien in den vergangenen Jahren gestiegen.
In Rheinland-Pfalz gibt es etwa 500 Unternehmen mit rund 1500 Fahrzeugen. Oft sind es Familienbetriebe oder Alleinunternehmer. Der Vorsitzende der Trierer Taxivereinigung, Günter Alff, schätzt, dass in der Region um die 60 Taxiunternehmer aktiv sind.Extra

Angestellte Taxifahrer zählen zu den am schlechtesten bezahlten Beschäftigten in Deutschland. Jeder dritte von ihnen verdient so wenig, dass er zusätzlich auf Hartz IV angewiesen ist. Das geht aus einer unserer Zeitung vorliegenden Datenübersicht hervor. Von den rund 100 000 abhängig Beschäftigten im Taxi-Gewerbe, die bei der Bundesagentur für Arbeit registriert sind, gelten 33 000 als sogenannte Aufstocker, weil ihr Lohn unter dem staatlich garantierten Existenzminimum liegt. Zum Vergleich: In der gesamten Volkswirtschaft liegt der Anteil der Aufstocker nur bei 3,1 Prozent, zehn Mal niedriger als im Taxi-Gewerbe. vetExtra

Der private Fahrdienstanbieter Uber ändert wegen der rechtlichen Schwierigkeiten derzeit regelmäßig sein Geschäftsmodell. Verbraucherschützer mahnen zur Vorsicht: Zwar belebe Konkurrenz das Geschäft, sagt Christian Gollner dem TV, Kunden sollten aber auf die Fallstricke wie Haftungsrisiken oder mögliche andere Mängel achten. Ein Sprecher des rheinland-pfälzischen Verkehrsministeriums sagte unserer Zeitung: Bei der derzeitigen Rechtslage entspricht das Geschäftsmodell von Uber nicht den Vorgaben des deutschen Personenbeförderungsrechts. "Eine klare Aussage", freut sich Taxifunktionär Guido Borning. sey

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