Gericht erklärt Bernkastel-Wittlicher Taxenordnung für unwirksam

Koblenz/Wittlich · Das Koblenzer Oberverwaltungsgericht hat die Taxenordnung im Kreis Bernkastel-Wittlich gekippt. Konsequenz: Noch diese Woche gibt es eine neue Taxenordnung. Bei den Taxipreisen dürfte wohl alles beim Alten bleiben.

Koblenz/Wittlich. Die Taxenordnung im Kreis Bernkastel-Wittlich widerspricht dem Personenbeförderungsgesetz und ist damit unwirksam. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht entschieden und damit dem Normenkontrollantrag eines Taxiunternehmers stattgegeben. In der Taxenordnung sind beispielsweise die Fahrpreise und die Beförderungsbedingungen festgehalten.
Anfang August vergangenen Jahres hatte der Kreis Bernkastel-Wittlich die Verordnung geändert. Das Tarifgebiet ist seitdem identisch mit dem gesamten Landkreis. Heißt: Die in der Taxenordnung festgelegten Preise gelten im ganzen Kreis. Nur wenn eine Fahrt außerhalb des Kreises endet oder beginnt, kann der Fahrpreis frei verhandelt werden. Das Pflichtfahrgebiet blieb in der neuen Taxenordnung unverändert. Im Pflichtfahrgebiet sind die Taxiunternehmer verpflichtet, Fahrgäste zu befördern. Es umfasst die Stadt oder Gemeinde, in der die Taxifirma ihren Sitz hat. Nach dem Personenbeförderungsgesetz müssen Pflicht- und Tarifgebiet deckungsgleich sein. Weil sie das im Kreis Bernkastel-Wittlich seit dem 1. August nicht mehr sind, erklärten die Koblenzer Richter die Taxenordnung für unwirksam. Ein Erfolg für den Münchner Fachanwalt Michael Bauer, der den klagenden Taxiunternehmer vertreten hat.
Der Kreis Bernkastel-Wittlich will noch in dieser Woche eine neue Taxenordnung veröffentlichen, in der die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt ist. Das kündigte Behördensprecher Manuel Follmann auf Anfrage unserer Zeitung an.
Der stellvertretende Geschäftsführer des Taxifahrer-Dachverbands VDV-Rheinland, Guido Borning, sagte, die Mehrheit der Unternehmer im Kreis Bernkastel-Wittlich habe die alte Regelung befürwortet. Nun müsse es Zusatzregelungen geben, um zusätzliche Belastungen der Unternehmer auszugleichen.
Nach Ansicht von Kläger-Anwalt Michael Bauer werden sich die Auswirkungen auf die Fahrgäste in Grenzen halten. An den Tarifen werde sich durch die Neuregelung nichts ändern.
Weil die Taxenordnungen im Land sehr unterschiedlich sind, war zunächst nicht klar, ob das Urteil Auswirkungen auf andere Kommunen hat. sey

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