Verbände Namhafte Hoteliers fechten Wahl von Dehoga-Chef Haumann an

Trier · Neuer Knatsch im rheinland-pfälzischen Hotel- und Gaststättenverband: Ein Gericht soll jetzt entscheiden, ob die vorzeitige Vertragsverlängerung des Präsidenten rechtmäßig war.

Verbände: Namhafte Hoteliers fechten Wahl von Dehoga-Chef Haumann an
Foto: privat

Keine schöne Bescherung für den rheinland-pfälzischen Gastro-Präsidenten Gereon Haumann: Wenige Tage vor Weihnachten haben knapp zwei Dutzend rheinland-pfälzische Hoteliers und Restaurantbesitzer den Gaststättenverband Dehoga verklagt, weil sie Haumanns vorzeitige Vertragsverlängerung bis zum Jahr 2029 für unwirksam halten. „Das entspricht nicht der Satzung des Hotel- und Gaststättenverbands“, sagt Matthias Ganter. Der Traben-Trarbacher Hotelier ist nach eigenen Angaben seit 26 Jahren Dehoga-Mitglied und Sprecher der Kläger.

Ganter hatte schon Anfang August in einem Schreiben an alle Kreisvorsitzenden gegen die vorzeitige Vertragsverlängerung des Dehoga-Präsidenten mobil gemacht. Vergeblich. Am 14. August wurde der ohnehin noch drei Jahre laufende Vertrag Haumanns auf einem Delegiertentag am Dehoga-Stammsitz Bad Kreuznach um weitere acht Jahre verlängert. „Das ist weder verhältnismäßig noch gerechtfertigt“, sagt Kläger Matthias Ganter. Er verweist auf die Satzung, wonach die Wahlperiode in allen Dehoga-Organen vier Jahre beträgt. Nur beim Präsidenten könne die Wahlperiode abweichend auf acht Jahre verlängert werden. „Aber eben nicht auf insgesamt elf“, kritisiert Ganter.

Ähnlich wie der Traben-Trarbacher Hotelier sehen das auch einige seiner Kollegen, darunter die Chefs so namhafter Betriebe wie dem Landhaus St. Urban (Harald Rüssel), dem Mertesdorfer Weingut Weis (Herbert Weis), dem Hotel Molitorsmühle (Eisenschmitt) oder dem Deutschen Hof in Trier. Gemeinsam mit weiteren Gastronomen haben sie Klage beim Landgericht Bad Kreuznach eingereicht. Sie wollen erreichen, dass die vorzeitige Vertragsverlängerung Haumanns für nichtig erklärt wird, heißt es in der unserer Zeitung vorliegenden Klageschrift. Bis darüber entschieden werde, könne ein halbes Jahr vergehen, sagt ein Gerichtssprecher.

Beim Hotel- und Gaststättenverband sieht man der Klage gelassen entgegen. Die Wahl sei „satzungsrechtlich einwandfrei und vom Verfahrensablauf ordnungsgemäß zustandegekommen“, sagte Dehoga-Geschäftsführerin Anna Roeren-Bergs unter Verweis auf Anwälte, die den Sachverhalt geprüft hätten. Ihr Credo: Die Klage dürfte keinerlei Aussicht auf Erfolg haben. Das neunköpfige Dehoga-Präsidium stellte sich am Dienstag geschlossen hinter den Präsidenten. Ohne ihn beim Namen zu nennen, wird Matthias Ganter mit Ordnungsmaßnahmen bis hin zum dem Ausschluss aus dem Dehoga gedroht. Begründung: Dem Verband sei schwerer Schaden zugefügt worden.

Der Langzeit-Vertrag des 53-jährigen Präsidenten ist derweil nicht der einzige Punkt, der einigen Klägern gegen den Strich geht. Kritisiert werden unter anderem auch das angeblich üppige Jahresgehalt Haumanns von über einer Viertel Million Euro und seine Beteiligung an einer Beratungsgesellschaft, die für den Dehoga tätig ist.

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