Selbstmordversuch: Unfallfahrerin muss in psyschiatrische Behandlung

Eine 25-Jährige, die im vergangenen Jahr mit ihrem Auto in einen LKW gerast ist, um sich umzubringen, muss in psychiatrische Behandlung. Das entschied gestern das Trierer Landgericht. Bei dem Unfall saß die Mutter der Frau mit im Auto. Die 25-Jährige ist laut Gericht schuldunfähig.

Trier. Zunächst sah es aus wie ein Unfall. Am Morgen des Ostermontags 2009 raste eine junge Frau mit ihrem VW Polo auf der B 51 bei Sirzenich (Trier-Saarburg) ungebremst in einen entgegenkommenden LKW. Der Kleinwagen der 25-Jährigen wurde in die Leitplanken geschleudert und fing sofort Feuer. Ein durch Zufall hinter dem Wagen fahrender Feuerwehrmann zog die junge Frau und ihre lebensgefährlich verletzte 60-jährige Mutter aus dem brennenden Wagen und rettete so vermutlich das Leben der beiden Frauen.

Dabei wollte die 25-Jährige gar nicht gerettet werden. Wie nämlich die anschließenden Unfallermittlungen ergaben, wollte sich die Konzerin umbringen. Dabei nahm sie in Kauf, dass auch ihre Mutter sterben würde. Deswegen musste sich die 25-Jährige seit Anfang Dezember vor dem Trie-rer Landgericht verantworten. Sie wurde wegen Totschlags angeklagt. Ihr Selbstmordversuch ist nicht strafbar. Warum sie sich umbringen wollte, konnte die Frau nicht sagen. Sie habe sich am Tag davor "Sorgen gemacht über Gott und die Welt". Dass sie ihre Mutter umbringen wollte, bestritt sie. Sie habe bei der Fahrt, bei der sie vor dem Unfall bereits in Trier über zwei rote Ampeln gerast sein soll, gar nicht realisiert, dass ihre Mutter neben ihr saß, sagte sie vor Gericht aus.

Führerschein für vier Jahre weg



Das Gericht sprach die 25-Jährige gestern frei. Sie sei nicht schuldfähig, heißt es in dem Urteil. Daher wurde eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Das Gericht geht davon aus, dass ohne die Therapie weiter eine Gefahr von der Frau ausgeht. Allerdings wurde die angeordnete Maßnahme auf Bewährung ausgesetzt. Das heißt: Die 25-Jährige kann die vierjährige Therapie auch in einer Tagesklinik machen und abends nach Hause gehen. Sollte sie die Behandlung abbrechen, kann das Gericht die Einweisung in eine geschlossene Anstalt anordnen. Solange sie behandelt wird, darf die 25-Jährige nicht Auto fahren. Das Gericht ordnete an, dass der Führerschein für vier Jahre eingezogen wird.

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