Verbotener Handel mit gefährlichen Schlankheitsmitteln: Zoll durchsucht Haus in der Region

Trier/Frankfurt am Main · Ein Ehepaar aus dem Kreis Trier-Saarburg hat offenbar illegal mit gefährlichen Schlankheitsmitteln gehandelt. Der Zoll beschlagnahmte bei einer Durchsuchung mehr als 70.000 Kapseln und 2400 Teebeutel mit dem gesundheitsschädlichen Mittel. Die Drahtzieher des Handels sitzen nach Mitteilung des Zolls in der Ukraine.

 Ein Teil der im Kreis Trier-Saarburg beschlagnahmten Schlankheitspillen.

Ein Teil der im Kreis Trier-Saarburg beschlagnahmten Schlankheitspillen.

Foto: Zollfahndungsamt Frankfurt/Main

73.156 Kapseln und 2.400 Teebeutel - diese Menge an illegalen und gefährlichen Schlankheitsmitteln hat die Zollfahndung aus Frankfurt am Main bei einem Ehepaar aus dem Kreis Trier-Saarburg sichergestellt. "Wir gehen nach derzeitigem Ermittlungsstand davon aus, dass das Ehepaar mehr als 400 Sendungen in diesem Jahr verschickt hat. Im Gegenzug sind rund 63.000 Euro als Verkaufserlöse auf Bankkonten überwiesen worden, von denen ein Großteil über Prag in die Ukraine transferiert wurde", sagt Hans-Jürgen Schmidt, Pressesprecher des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main.

Von der Ukraine aus wurden die Mittel via Internet vertrieben. Die Käufer bezahlten die Ware anschließend auf Bankkonten in Deutschland, die von zuvor eingereisten Ausländern eröffnet worden waren.

Der 39-jährige Mann und seine 41 Jahre alte Frau aus der Nähe von Trier waren anschließend für den Versand dieser Präparate innerhalb Deutschlands, in die Schweiz und nach Österreich zuständig.

Als Absenderangaben nutzten sie fiktive Personen. Das brachte die Zollfahnder letztlich auf die Spur des Ehepaars. Denn: Paketrückläufer konnten den Absendern nicht zugestellt werden, weil die Absender nicht existierten.

Aufwendige Ermittlungen unter Leitung der Staatsanwaltschaft Koblenz führten die Beamten des Zollfahndungsamts mit Dienstsitz Kaiserslautern auf die Spur der Verdächtigen.

Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz warnt vor den gefährlichen Abnehmpillen, die zum Beispiel unter dem Namen Ultra Effect angeboten werden. Sie enthalten in unterschiedlicher Dosierung Arzneiwirkstoffe, die in Deutschland wegen bekannter Nebenwirkungen wie

Bluthochdruck und akuten Herzerkrankungen verboten sind. Teilweise sind die Inhaltsstoffe auch krebserregend.

Der Handel mit nicht zugelassenen Arzneimitteln stellt eine Straftat nach dem Arzneimittelgesetz dar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.

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