Gesundheit Corona: 30 Neuinfektionen im Landkreis und in der Stadt Trier

Trier/Saarburg · Die Zahl der aktuell Infizierten ist leicht gesunken. Dennoch bleibt der Landkreis bei einer Inzidenz über 50, die Stadt Trier liegt mit 47,5 leicht darunter.

Die aktuellen Coronazahlen: 30 Neuinfektionen im Landkreis und in der Stadt
Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Am heutigen Donnerstag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 30 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – 21 aus dem Landkreis und neun aus der Stadt Trier. Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen beträgt nunmehr 5596 (2081 in der Stadt Trier und 3515 im Landkreis Trier-Saarburg).

Die 7-Tage-Inzidenz liegt nach Mitteilung des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums in der Stadt Trier bei 47,5 sowie im Landkreis bei 58,2 Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohnern. (Durch Nachmeldungen können die Inzidenzwerte des Landes geringfügig von den Werten auf der Grundlage der Zahlen des Gesundheitsamtes abweichen.)

Bisher wurden 414 Nachweise einer Virus-Mutation gemeldet, davon 377 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7. und 28 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351. Weitere neun Fälle müssen noch genauer differenziert werden.

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt aktuell bei 461 – vier weniger als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 305 im Landkreis und 156 in der Stadt Trier. 15 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in fünf Krankenhäusern versorgt.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden.

VG Hermeskeil: 615, VG Konz: 830, VG Ruwer: 304, VG Saarburg-Kell: 900, VG Schweich: 482, VG Trier-Land: 384.

Impfen – Aktuelle Informationen online

Aktuelle Informationen zu Fragen rund um das Thema Impfungen finden sich auf der Internetseite des Landes https://impftermin.rlp.de

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät daher unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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