Handeln mit Amphetamin: zwei Jahre Haft

Trier · Eine 63-Jährige hat beim Drogenhandel geholfen.

Trier (red) Das Landgericht Trier hat eine 63-Jährige zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Grund: Die Angeklagte hat nach Überzeugung der Richter mit Drogen gehandelt. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Frau war angeklagt gewesen, im Zeitraum von März bis November 2016 bei 13 Gelegenheiten Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemeinschaftlich mit einem Komplizen geleistet zu haben. Insgesamt soll die Angeklagte Amphetamin im Gesamtumfang von rund 22,5 Kilogramm an diverse Abnehmer weitergegeben haben. Laut Anklageschrift sei es der Frau darum gegangen, sich dauerhaft ein Einkommen zu verschaffen.
Die Frau saß seit dem 18. November 2016 ununterbrochen in Untersuchungshaft.
Amphetamine sind weiße bis gelbliche Pulver und bestehen in der Regel aus einer Mixtur aus verschiedenen psychoaktiven Wirkstoffen. Meist werden psychoaktiv nicht wirksame Verschnittstoffe beigemengt, um das Volumen zu erhöhen. Der Anteil an Amphetamin kann extrem schwanken.

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