Missbrauchsvorwürfe gegen Priester verjährt

Trier · Ein seit dem vergangenen Wochenende wegen Missbrauchsvorwürfen vom Bistum beurlaubter Priester muss nicht mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen. Grund: Die ihm vorgeworfenen Taten seien verjährt, sagte der zuständige Staatsanwalt auf Nachfrage.

Die dem zuletzt in der saarländischen Pfarreiengemeinschaft Weiskirchen eingesetzten Geistlichen vorgeworfenen Taten seien verjährt, sagte der Leitende Koblenzer Oberstaatsanwalt Harald Kruse unserer Zeitung.

Der Priester soll sich Anfang der 1980-er Jahre im Raum Koblenz an einer 16-Jährigen vergangen haben. Am Freitag hatte das Bistum deshalb Strafanzeige gegen den Mann gestellt. Warum die Vorwürfe erst jetzt öffentlich wurden, ist nicht bekannt. Gegen den Priester wurde auch eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet. Bis zum Ende der Untersuchung darf der Priester aus der Pfarreiengemeinschaft Weiskirchen keine Gottesdienste feiern.

Mit dem Fall des Priesters aus dem Saarland ermittelt das Bistum Trier jetzt wegen Missbrauchsverdachts kirchenintern gegen insgesamt 22 Priester. Fünf Verfahren seien abgeschlossen worden: Zwei Priester erhielten die Höchststrafe — und wurden aus dem Klerikerstand entlassen. Zudem habe es Beschuldigungen gegen 37 Geistliche gegeben, die aber bereits verstorben seien, sagte eine Sprecherin des Bistums.

Anfang 2010 hatte ein Missbrauchsskandal die katholische Kirche in Deutschland erschüttert. Die aufgedeckten sexuellen Übergriffe von Priestern und Geistlichen lagen aber schon Jahrzehnte zurück, viele der Taten sind deshalb strafrechtlich bereits verjährt. Das Bistum Trier mit knapp 1,5 Millionen Katholiken umfasst die ehemaligen Regierungsbezirke Trier und Koblenz sowie weite Teile des Saarlandes.

(mit Material von DPA)

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