Justiz Ein Besuch bei der Polizei als Alibi

Trier · Prozess um Überfälle in Trier: Mögliche Mittäter hatten das Wort.

Prozess um Hornbach-Überfall  weiterer Zeuge gibt Beteiligung an Überfällen zu
Foto: Fritz-Peter Linden

Knapp ein Dutzend Zeugen und immer noch keine Klarheit. Beim dritten Prozesstag am Landgericht Trier um Überfälle auf einen Supermarkt und einen Baumarkt hatten nun auch die mutmaßlichen Mittäter das Wort. Die beiden Zeugen werden in einigen Wochen die Position im Gerichtssaal wechseln, da sie sich so wie die Angeklagten S. und Y. ebenfalls vor Gericht verantworten müssen.

Die beiden in Handschellen vorgeführten Männer R. und B. hatten die Möglichkeit, ihre Sicht der Dinge bezüglich der beiden Überfälle zu schildern. Während R. – er soll der Ideengeber für den Überfall auf den Hornbach-Baumarkt gewesen sein – schwieg, war der ebenfalls in Untersuchungshaft sitzende B. weitaus gesprächiger. Er gab freimütig zu, an beiden Taten beteiligt gewesen zu sein. Es sei jedoch vielmehr so gewesen, dass der Angeklagte ebenfalls den Überfall auf den Nahkauf in der Brückenstraße gewollt habe. S. habe die dabei benutzte Schreckschusspistole mitgebracht.

An dieser Stelle hakte unter anderem Staatsanwalt Matthias Juchem nach. Denn B. hatte ausgesagt, dass der Angeklagte Y. die Tatwaffe zu einem Treffpunkt gebracht hatte, nachdem S. schon wieder auf dem Nachhauseweg gewesen sein soll. Und Y. hatte ausgesagt, dass es die Waffe von B. gewesen sei, die er nach dem Überfall in die Unterkunft von B. gebracht hat.

Doch dies war noch nicht die größte Überraschung an diesem Prozesstag. Denn B. nutzte die Polizei sowie seinen Rechtsbeistand, um sich ein Alibi für die Tatzeit zu verschaffen. Denn während sein Bekannter S. den Supermarkt überfiel, war er bei der Polizeiinspektion Trier zugegen, wo er sich aufgrund einer Meldeauflage regelmäßig einzufinden hatte. Zudem telefonierte er auf dem Weg zur Polizei mit seinem Rechtsbeistand.

Was bei diesem Verhandlungstag zudem noch einmal deutlich wurde, waren die Folgen, die die Überfälle für die Mitarbeiter der beiden Geschäfte hatte. So musste sich der im Supermarkt bedrohte Mitarbeiter in eine psychologische Behandlung begeben.

Auch eine vom Angeklagten bedrohte Angestellte des Baumarkts benötige Hilfe. Ebenso wie weitere Kollegen. Eine Kollegin ist seit dem Tag des Überfalls nicht mehr zur Arbeit erschienen.

Nicht erschienen waren auch zwei Zeugen. Auf die Aussagen des einen verzichteten die Prozessbeteiligten. Der andere soll aber zum nächsten Prozesstag am Donnerstag, 9 Uhr, polizeilich vorgeführt werden.

Die beiden unentschuldigt fehlenden Zeugen erwartet außerdem ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 Euro. Für den Donnerstag ist mit einem Urteil zu rechnen.

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