Urteil Sexueller Missbrauch der Stieftochter: Angeklagter aus Saarburg-Kell muss hinter Gittern bleiben

Update | Trier/Saarburg · Die große Jugendkammer des Landgerichts Trier hat einen 40-Jährigen, der zuletzt in der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell gelebt hat, schuldig gesprochen. Er soll seine Stieftochter missbraucht haben. Das Urteil: Haftstrafe.

 Freispruch oder sieben Jahre Gefängnis? Die Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung im Prozess um sexuellen Missbrauch eines Kindes klaffen weit auseinander. Im Bild: Der Angeklagte im Gespräch mit einer seiner Wahlverteidigerinnen (rechts) und seinem Pflichtverteidiger (links).

Freispruch oder sieben Jahre Gefängnis? Die Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung im Prozess um sexuellen Missbrauch eines Kindes klaffen weit auseinander. Im Bild: Der Angeklagte im Gespräch mit einer seiner Wahlverteidigerinnen (rechts) und seinem Pflichtverteidiger (links).

Foto: TV/Marion Maier

Die große Jugendkammer des Landgerichts Trier hat im Prozess um sexuellen Missbrauch eines Kindes den Angeklagten, der zuletzt in der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell gewohnt hat, in allen Punkten für schuldig befunden. Das Gericht hat eine Haftstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verhängt. Revision ist möglich.

Der verurteilte 40-Jährige, der sich seit neun Monaten in Untersuchungshaft befindet, soll seine Stieftochter zwischen 2016 und 2018 in 405 Fällen sexuell missbraucht haben. In fast einem Viertel der Fälle soll die Stieftochter noch keine 14 Jahre alt gewesen sein. Fünf Mal soll er sie in Tateinheit vergewaltigt haben. In sechs Fällen soll der Mann das Mädchen zudem misshandelt haben.

Das Gericht hielt laut Vorsitzendem Richter Felix Heinemann die Aussagen des Opfers im Bezug auf die Misshandlungen für glaubhaft. Bei den Sexualdelikten wies Heinemann zwar auch auf einige Widersprüche in den Aussagen der Stieftochter hin. Doch war das Gericht in der Gesamtbetrachtung der Zeugenaussagen zu dem Schluss gekommen, dass es keine hinreichenden Zweifel an den Aussagen der Stieftochter gebe.

Oberstaatsanwalt Dr. Wolfgang Bohnen hatte eine Gesamtstrafe von sieben Jahren Haft gefordert. Für ihn hat die Hauptverhandlung die Anklagepunkte, die auf den Aussagen der Stieftochter beruhen, bestätigt. Er verwies auf die Sachverständige, die im aussagepsychologischen Gutachten zu den Stellungnahmen der Stieftochter keinen Hinweis auf Lügen gefunden hatte. Sie habe lediglich einige Schwachstellen gesehen, die sich jedoch auf nicht-angeklagte Sachverhalte bezogen hätten. Die Nebenklägerin hatte den Forderungen des Oberstaatsanwalts zugestimmt.

Die Verteidiger hingegen – ein Pflichtverteidiger und zwei Wahlverteidigerinnen – hatten auf Freispruch plädiert. Unisono hatten sie die Widersprüche in den Aussagen der Hauptbelastungszeugin betont, von denen die Gutachterin einige angesprochen hatte. Alle drei waren der Meinung, dass ein Urteil sich deshalb nicht allein auf deren Aussage stützen könne.

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