Stille Feiertage beachten

Trier. (red) Das Ordnungsamt weist auf die an Allerheiligen (1. November), am Volkstrauertag (14. November) und am Totensonntag (21. November) "zu beachtende besondere Feiertagsruhe" hin. An diesen "stillen Feiertagen" sind ab 4 Uhr öffentliche Tanz- und Unterhaltungsveranstaltungen, Versammlungen und Umzüge, soweit sie nicht der Religionsausübung dienen, sowie bis 13 Uhr auch Sportveranstaltungen verboten.

"Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden", so das Ordnungsamt.

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