Unerwarteter Adrenalinstoß

Die Klägerin hat vor dem Oberverwaltungsgericht eine Schlacht gewonnen - verbunden mit der Ansage, dass sie den Krieg wohl verlieren wird. Denn genau die Punkte, gegen die Anwohner und Institutionen wie der Bund für Umwelt- und Naturschutz immer wieder protestiert haben, sind nach Ansicht der Justiz offenbar keine größeren Probleme.

Ein Gewerbegebiet in direkter Nachbarschaft mit einem Wohngebiet und dem Naturschutzgebiet Mattheiser Wald - das geht, falls der Lärmschutz stimmt, meint das OVG. Mit der schnellen Nachrüstung einer Lärmschutzsatzung zur Rettung eines oder mehrerer Bebauungspläne hat das Trierer Baudezernat Erfahrung, denn auf dem Petrisberg und in der vom Verkehr geplagten Avelsbacher Straße in Kürenz ist es genau so gelaufen. Fazit: Rechtlich gesehen regt sich offenbar noch Leben im Handwerkerpark Trier-Feyen, dieses Urteil ist ein Adrenalinstoß für die Befürworter und ein harter Schlag für die Kritiker und Skeptiker. Jetzt wird sich zeigen müssen, ob dieses Projekt auch wirtschaftlich existieren kann. j.pistorius@volksfreund.de

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