Geschichte Weder Fels noch Fähnlein

Trier · Professor Schneider zeichnet ein differenziertes Bild von Bischof Bornewasser.

 Die Haltung von Bischof Franz Rudolf Bornewasser während des Nationalsozialismus war zwiespältig.

Die Haltung von Bischof Franz Rudolf Bornewasser während des Nationalsozialismus war zwiespältig.

Foto: TV/TV Archiv

„Kein Fels im Sturm, kein Fähnchen im Wind“, so bewertete der Kirchenhistoriker Professor Bernhard Schneider von der Theologischen Fakultät Trier die Rolle, die Bischof Franz Rudolf Bornewasser in der Zeit des Nationalsozialismus spielte.

Über das Wirken Bornewassers, der von 1922 bis 1951 dem Bistum Trier vorstand, gab es bisher kaum wissenschaftliche Forschungen. Professor Schneider, der auf Einladung der Arbeitsgemeinschaft Frieden in der Trierer Volkshochschule über Bornewasser sprach, zeichnete das differenzierte Bild eines Mannes, der konservativ, politisch deutschnational und antikommunistisch eingestellt war.

Nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg sah er keine deutsche Mitschuld, die Revolution von 1918 bezeichnete er als „Verbrechen am deutschen Volk“. „Bestenfalls Vernunftrepublikaner“, interpretierte Prof. Schneider Bornewassers Haltung zur Weimarer Republik und zur parlamentarischen Demokratie, über die er öffentlich kein Wort verlor. Den aufkommenden Nationalsozialismus verurteilte Bornewasser wegen dessen ideologischen „Neuheidentums“. Mit den anderen katholischen Bischöfen im Deutschen Reich betonte er aber gleichzeitig die schuldige „Pflichttreue der Gläubigen gegen Regierung, Volk und Vaterland.“

Bornewasser hoffte auf eine Mäßigung der 1933 an die Macht gekommenen Nationalsozialisten und setzte dabei auf das am 17. Juli 1933 zwischen der neuen Reichsregierung und dem Vatikan geschlossenen Konkordat. Sechs Tage später wurde in Trier die Heilig-Rock-Wallfahrt eröffnet. In einem Telegramm an Hitler habe Bornewasser aus diesem Anlass dem „Führer“ seine „unverbrüchliche Mitarbeit am Neubau des Deutschen Reiches“ versichert.

Den Nationalsozialisten kam diese Haltung gelegen, zumal Bornewasser ihnen durch seine eindeutige Haltung in der „Saarfrage“ in die Hände spielte. So befürwortete der Trierer Bischof die Rückgliederung des Saargebiets an das Deutsche Reich.

Ohne die Intervention des Trierers und des Speyrer Bischofs, so Schneider, wäre die Saarabstimmung im Jahr 1935 wohl kaum mit einer über neunzigprozentigen Zustimmung der Bevölkerung zum Anschluss an das Deutsche Reich geendet. Dieses Jahr markierte den Wendepunkt in der Haltung Bornewassers zu den Nazis. Er ging zunehmend auf Distanz zu den Machthabern und protestierte öffentlich vor allem gegen die Abschaffung des katholischen Schulwesens und den Kampf gegen die katholischen Vereine, besonders der Jugend.

Im September 1941 wandte er sich in einer Predigt gegen die Mordaktionen des NS-Staates an behinderten Menschen. In diesem Eintreten zugunsten der Menschenwürde stand er dem Münsteraner Bischof von Galen kaum nach. Kritik am von Hitler entfesselten Krieg übte Bornewasser nicht, obwohl er ihn auch nicht theologisch rechtfertigte. Nach dem siegreichen Frankreich-Feldzug ordnete er Glockengeläut an, nach dem Überfall auf Russland lobte er die „tapfere Wehrmacht“ und ihre „überwältigenden Leistungen“ und stellte dies in scharfem Kontrast zum Gegner, der den Krieg „jenseits aller ritterlichen Kampfesart“ führe.

Hier verwies Prof. Schneider darauf, dass „wir spätestens seit den Debatten um die Wehrmachtsausstellung um die Verbrechen auch der regulären Wehrmacht wissen.“ Problematisch sei das Verhältnis des Bischofs zu den Juden gewesen. „Von Bornewasser sind keine antisemitischen Äußerungen bekannt.“ Aber er schwieg zum Boykott jüdischer Geschäfte im April 1933 und zu den Schändungen von Synagogen und Verwüstungen im Zuge der „Reichspogromnacht“ im November 1938.

Zehn Tage nachdem die ersten  Juden aus der Domstadt deportiert wurden, predigte Bornewasser gegen die Lehren „des deutschen Juden Karl Marx“. Wenn der Trierer Oberhirte auch nach dem Krieg die von Deutschen verübten Verbrechen verurteilte, so sah er auf der Seite der Kirche, der katholischen Gläubigen und bei seiner Person im Nachhinein keinerlei Schuld.

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