27-Jähriger zu vier Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt - Komplize muss auch ins Gefängnis

Bitburg/Trier · Vier Straftaten, zwei lange Vorstrafenregister und zwei Geständnisse waren Gegenstand eines Verfahrens, das am Dienstag gegen einen Eifeler und seinen Komplizen im Landgericht Trier geführt worden ist. Das Urteil: mehr als vier Jahre Haft für beide Angeklagte.

"Ich habe etwa zwei Gramm Marihuana pro Tag und fünf Gramm Amphetamin pro Woche genommen", gesteht der 26-jährige W., der 2011 schon ein Jahr - unter anderem wegen vorsätzlicher Körperverletzung - in der Jugendstrafanstalt Wittlich verbringen musste. Es ist längst nicht das einzige Geständnis, das im Landgericht Trier abgelegt wird.

Handel und Einführung von Betäubungsmitteln, Besitz etlicher Waffen sowie das Fahren ohne gültigen Führerschein - so lauten die Anklagepunkte, die der Vorsitzende Richter Armin Hardt in der Hauptverhandlung um ein Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz verliest. Ihm gegenüber auf der Anklagebank sitzen der 27-jährige M., geboren und aufgewachsen im Eifelkreis, wo er immer noch lebt, sowie der 26 Jahre alte W., der aus Bonn stammt, in der Eifel gelebt hat und danach nach Holland zog, wo er heute wohnt.

Von Beginn der Verhandlungen an geben die zwei Männer ohne Wenn und Aber zu, dass sie, so schildert Hardt, das erste der ihnen zur Last gelegten Vergehen, im Sommer vergangenen Jahres gemeinsam rund 100 Gramm Marihuana für 800 Euro an einen "gesondert Verfolgten" verkauft hätten.

Durch den Verkauf der vom Richter noch als "weiche Drogen" bezeichneten Ware haben die zwei Dealern nach eigener Aussage ein Gewinn von 150 Euro gemacht, den sie sich untereinander aufgeteilt hatten.

Doch allein diese Anklage hätte den Geständigen keine Strafe von vier Jahren und acht Monaten Gefängnis im Falle M. und vier Jahren für seinen Komplizen W. eingebrockt. Schwerer wiegen die Vorwürfe, die Hardt auf deren Verhaftung am 8. Januar zurückführt: Rund 570 Gramm Gras und 10 Gramm Kokain haben die zwei Männer laut Anklage zum besagten Zeitpunkt aus Holland nach Deutschland transportiert - mit dem Vorsatz, die Drogen im Haus der Mutter von W. in der Eifel zu lagern und anschließend zu verkaufen.

"Ein Kommissionsgeschäft", erklärt der gebürtige Bonner. Käufer habe es zu diesem Zeitpunkt noch keine gegeben. "Das hätte ich aber auf jeden Fall losgekriegt", sagt M..

Die Drogen sind aber nicht der einzige Fund gewesen, den die Polizisten Anfang des Jahres im Auto von M., der dieses ganz nebenbei ohne Führerschein gefahren ist (dritter Anklagepunkt), gemacht hatten: Zwei Schwerter, eine Schreckschusspistole, ein Teleskopschlagstock, ein Dolch, ein Springmesser, ein Faustmesser sowie insgesamt mehr als 1800 Euro Drogengeld hatten die Polizisten sichergestellt. Zudem habe sein Komplize W. ein kleines Messer für den "täglichen Bedarf", wie er erklärt, in der Innentasche seiner Jacke aufbewahrt. Von den Waffen soll W. aber nichts geahnt haben.Freundin hat nichts bemerkt

M. sagt dazu vor Gericht: "Ich wusste gar nicht mehr, dass so viele Waffen im Auto waren. Ich habe die dort gelagert, damit mein Neffe zu Hause keinen Blödsinn damit macht." Auf jeden Fall seien sie nicht dafür bestimmt gewesen, jemanden zu verletzten, versichert der Angeklagte.

Der vierte und letzte Vorwurf richtete sich ebenso wie die führerscheinlose Autofahrt und die "bewaffnete Einfuhr von Betäubungsmittel in nicht geringer Menge" nur gegen den M.. Denn schon während der Ermittlungen soll er den Polizisten den Hinweis auf einen Kühlschrank mit 780 Gramm Amphetamin in seiner Wohnung gegeben haben.

Seine 25-jährige Freundin, die mit ihm zusammen gewohnt hat und auch als Zeugin zugegen war, hat laut eigener Aussage keine Veränderungen seines Verhaltens bemerkt, die auf einen übermäßigen Drogenkonsum hingedeutet hätten. Mehr noch: Sie habe noch nicht einmal gewusst, dass er überhaupt Drogen genommen hat.

Und in der Tat: Laut eines psychiatrischen Gutachtens haben beide Geständigen "keine intensive (!) Abhängigkeit" von den harten Drogen Kokain und Amphetamin davon getragen. M. habe das Geld aus dem Drogenverkauf eher genutzt, um neben dem unauffälligen Eigenkonsum seine finanziellen Sorgen zu bewältigen. Auch seine Freundin bestätigt: "Wir sind gerade so durch den Monat gekommen."

Beide Verurteilten wollen sich laut eigener Aussage nach der Haft wegen ihres Drogenkonsums in therapeutische Behandlung begeben - die von Hardt auch so angeordnet wird. jok

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