Messerstecherei in Daun: Mutmaßlicher Täter misshandelt

Ein 59-Jähriger aus Daun steht wegen versuchten Mordes vor dem Trierer Landgericht. Er soll zwei Männer niedergestochen haben. Nach der mutmaßlichen Tat soll er von einem Zeugen brutal misshandelt worden sein.

Der hagere Mann stützt sich auf zwei Krücken, als er in Handschellen von einem Justizwachtmeister in den Gerichtssaal geführt wird. Der 59-Jährige kann sich nur schwer auf den Beinen halten. Sie seien mehrfach gebrochen gewesen, sagt der Verteidiger des Mannes, der Trierer Rechtsanwalt Andreas Ammer. Der 59-Jährige soll im Juni, in der Nacht zu Fronleichnam, zwei Gäste einer Kneipe in der Dauner Innenstadt mit einem Messer niedergestochen haben.

Der 59-Jährige ist aber wohl auch Opfer. Nachdem er nach den Messerstichen, die die beiden Männer laut Staatsanwaltschaft nur durch Notoperationen überlebt haben, geflohen ist, soll er von einem anderen Kneipengast gestellt und brutal niedergeschlagen worden sein. Der 59-Jährige, der in Daun als Paradiesvogel verschrien ist, soll, so sein Verteidiger, neben den Beinbrüchen auch mehrfache Kieferbrüche erlitten haben. Dem mutmaßlichen Schläger soll im Dezember vor dem Dauner Amtsgericht der Prozess gemacht werden. Die beiden Opfer, ein 20- und ein 25-Jähriger, die an dem Mittwoch vor dem Feiertag zusammen mit einem anderen Mann und einer Frau in der Kneipe gefeiert haben, sind Nebenkläger in dem Prozess.

Der Angeklagte, der seit Juni in Untersuchungshaft sitzt, schweigt zu den Vorwürfen. Nachdem Staatsanwalt Jörn Patzak die Anklage verlesen hat, entschuldigt er sich bei den Opfern. Die beiden Opfer reagieren zurückhaltend auf die Entschuldigung. Sie würden noch immer unter den Folgen der Messerattacke leiden. Sie berichten von Alpträumen, nächtlichen Schweißausbrüchen und Schmerzen.

Der Angeklagte, der auch in der Kneipe war, soll die Frau aus ihrer Clique "angebaggert" und betatscht haben. Der 20-Jährige hat sich deswegen wohl mit dem Angeklagten angelegt, es soll zu heftigen Wortwechseln gekommen sein. Der 59-Jährige, der auffallend mit Hut, langem Mantel, umgehängten Kreuzen und mehren Ringen an den Fingern gekleidet gewesen ist, soll gedroht haben, ihm das Gesicht aufzuschlitzen. Der 25-jährige Nebenkläger sagt, der Mann sei ihm von Anfang an komisch vorgekommen. Als dieser nach Mitternacht das Lokal verlassen hat, ohne seinen Deckel von 9,80 Euro zu zahlen, lief ihm erst die Bedienung hinterher. Die 20-Jährige, die erst ein paar Tage zuvor in der Kneipe angefangen hat, hat den Mann aufgehalten und ihn aufgefordert seine Schulden zu zahlen. Der 20-Jährige kommt ihr zu Hilfe. Plötzlich habe er einen heftigen Faustschlag vom Angeklagten im Bauch gefühlt, sagt er. Kurze Zeit später habe er gemerkt, dass der ihm ein langes Messer in den Bauch gerammt hat, die neun Zentimeter lange Klinge habe nur knapp die Leber verfehlt. Der 25-Jährige versucht danach den Zechpreller aufzuhalten, der ihm dann das Messer durch die Rippen in Richtung Herz gestoßen haben soll. Zwei Rippen seien dadurch gebrochen, das Herz sei nur knapp verfehlt worden.

Seit dem Vorfall wollen beide nicht mehr in der Kneipe gewesen sein, weil es sie belaste, behaupten beide. Doch die Bedienung verneint das, der 25-Jährige sei noch diese Woche da gewesen. Die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz und Staatsanwalt Patzak reagieren irritiert. Man werde das zu würdigen wissen, sagt sie. Die Glaubwürdigkeit der Opfer ist zumindest angekratzt.

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