Klärschlammtrocknungsanlage: Gericht verhandelt Betriebsstopp

Platten · Stillgelegt ist seit einem Jahr die Klärschlammtrocknungsanlage in Platten. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hatte die Genehmigung für den Betrieb wegen Geruchsbelästigungen aufgehoben. Der Verbesserungsvorschlag der Betreiberfirma, einen 61 Meter hohen Kamin zu bauen, wurde abgelehnt. Dagegen klagt die Firma vorm Verwaltungsgericht in Trier.

Platten. 2009 ging in Platten eine Klärschlammtrocknungsanlage der Westpfälzischen Ver- und Entsorgung GmbH (WVE) in Betrieb. Ein Jahr später war Schluss: Bürger hatten sich gegen den Gestank gewehrt, der unter anderem auf die Besonderheit zurückzuführen ist, dass ein Kaltluftsee über der Gemeinde das Abziehen der Abluft verhindert. Mit einem 61 Meter hohen Kamin wollte die WVE das Problem lösen. Das lehnte die SGD Nord ab. Grund: Der Bebauungsplan hätte geändert werden müssen, was die Ortsgemeinde Platten nicht will. Die WVE klagt nun gegen das Land (SGD). Sie will erreichen, dass die Anlage ihren Betrieb wieder aufnehmen kann. Mit dem Fall beschäftigt sich am heutigen Mittwoch, 14. September, 11.45 Uhr, das Verwaltungsgericht Trier. sos

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