Kreuze nur in Kirchen

Schon das Thema "Kopftuch statt Kreuz" ist schlecht gewählt. Es geht doch nicht um Kopftücher! Es sollte eher heißen "staatliche Gesetze oder Kreuz". Seit Beginn der Diskussion darüber, ob in Gerichtssälen Kreuze aufgehängt werden sollten, frage ich mich, was ein Kreuz in einem Gerichtssaal eigentlich zu suchen hat.

Ein Kreuz ist nun mal ein religiöses Symbol, und zwar nur für Christen. Unsere Rechtsordnung richtet sich aber nach dem Grundgesetz und anderen verfassungskonformen Normen. Keineswegs nach dem "Gesetz des Christentums". Tatsächlich gab es das schon in der Geschichte, dass Gerichte unter dem Zeichen des Kreuzes standen. Allerdings ist diese Zeit der Inquisition und der Kreuzzüge meiner Meinung nach nicht unbedingt nachahmenswert. Zudem möchte ich die Frage aufwerfen, was denn mit den vielen Mitbürgern ist, die nicht dem Christentum angehören. Soll ihnen die Möglichkeit verwehrt werden, Richter zu werden, wenn manche jetzt anscheinend unsere Rechtsprechung nach dem Christentum und nicht nach staatlichem Gesetz ausrichten wollen? Vielleicht sollte man auch an das Prinzip der Religionsfreiheit denken. Ich bezweifle, dass dieses in einem Gerichtsraum nur mit einem Kreuz an der Wand repräsentiert werden kann. Zu dem Argument, dass die zehn Gebote das Fundament unserer Rechtsordnung bilden: Die zehn Gebote waren schon sehr lange da, bevor es das Christentum überhaupt gab! Und bezüglich der Eidesformel "So wahr mir Gott helfe": Diese Formulierung ist seit vielen Jahren nicht mehr vor Gericht verpflichtend! Man sollte etwas besser recherchieren, bevor man mit solchen Argumenten hantiert. Und wer Kreuze sehen möchte, dem empfehle ich, diese in der Kirche zu suchen und nicht in einem staatlichen Gerichtsgebäude! Veronika Spinner, Trier

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