wirtschaft

Zum Artikel "Sonntagsverbot für Flohmärkte" (TV vom 9./10. Juli) meint diese Leserin:

Meinung

Plötzlich Unrecht?
"Wirtschaftsinteressen dürfen nicht unseren gesamten Lebensrhythmus bestimmen", heißt es in einer Stellungnahme des Bistums auf TV-Anfrage. Die Menschen bräuchten gerade auch den Sonntag, um mit ihren Familien und Freunden zusammen sein zu können und um gemeinsam Gottesdienst feiern zu können. Die katholische Kirche lässt hierbei wesentliche Faktoren außer Acht: Sie ist seit längerem nicht mehr in der Lage, flächendeckend Sonntagsgottesdienste anzubieten. Seit 1970 leben in Rheinland-Pfalz nicht mehr nur noch Katholiken und Protestanten, sondern auch vermehrt Mitbürger aus anderen Kulturkreisen mit anderen Glaubensbekenntnissen. In der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Koblenz heißt es zum Verbot von Flohmärkten, das Feiertagsgesetz sehe vor, dass an Sonn- und Feiertagen alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten seien, die die äußere Ruhe beeinträchtigen. Hierzu sind mir spontan Veranstaltungen wie die Peter-und-Paul-Messe oder die Allerheiligenmesse eingefallen, jedoch kein Flohmarkt. Eine Bemerkung zum finanziellen Aspekt. Die Stadt Trier verliert ca. 40 000 Euro jährlich an Gebühren, wenn keine Flohmärkte stattfinden. Geld, mit dem man beispielsweise einige Schlaglöcher beseitigen könnte. Außerdem: Wie kann etwas, das jahrelang offensichtlich gesetzeskonform war, plötzlich Unrecht sein? Friedrike Lennartz, Konz

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