Wunderliche Bauwelt

Also, bei dem Gerichtsurteil zur Schwarzarbeit die Woche dachte ich doch echt, ich hör nicht richtig. Da verklagt doch eine Frau ihren Schwarzarbeiter und fordert, der solle den Murks, den er ihr in der Auffahrt zurechtgepflastert hat, nachbessern.

Unglaublich! Das ist ja fast so, als würde ich mir irgendwo Schmuck stehlen und mich beim Besitzer dann noch über die schlechte Qualität beschweren. Hat die Frau denn gar kein Bewusstsein mehr für Recht und Unrecht? Wo sind wir da gelandet? Ja, beim Bau. Da hat mich auch ein anderes Urteil diese Woche überrascht: Das Landessozialgericht hat der Berufsgenossenschaft recht gegeben, die einem Morbacher nix zahlen will, der beim Hausbau des Schwagers einen Unfall hatte.

Die Genossenschaft versichert eben keine Gefälligkeiten. Ab wann Unterstützung beim Bau eine Gefälligkeit ist, entscheidet sie selbst. Sie empfiehlt, bei enger Beziehung zwischen Bauherr und Helfer bei ihr nachzufragen. Also ist der Schwager nicht versichert, der Neffe aber schon? Und wie verhält es sich mit dem Fußballkumpel? Und wer gibt über die Intensität der Beziehung Auskunft?

Vielleicht der amerikanische Geheimdienst, der seine Ohren überall hat? Nein, ich höre auf mich zu wundern. Ich tue das einzig vernünftige bei diesem Wetter und tauche ab - im Schwimmbad natürlich.

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