Billiger, aber nicht für alle kostenlos

Obwohl die Schulbuchausleihe erstmals in Rheinland-Pfalz beginnt, herrscht bei Eltern und einigen Schulen noch Unklarheit.

Trier. Der TV gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wer kann an der Schulbuchausleihe teilnehmen?

Die Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz wird schrittweise eingeführt. Ab kommendem Schuljahr können alle Eltern, deren Kinder im fünften bis zehnten Schuljahr sind, unabhängig vom Schultyp, an der Ausleihe teilnehmen. Ab dem Schuljahr 2011/2012 sollen die Schüler der Oberstufen daran teilnehmen, ein Jahr später die Grundschüler.

Ist die Ausleihe kostenlos?

Kostenlos ist sie nur für Eltern mit geringerem Einkommen. Für sie besteht Lernmittelfreiheit. Die Einkommensgrenzen liegen bei Alleinerziehenden mit einem Kind bei 22 750 Euro brutto im Jahr und für Paare mit einem Kind bei 26 500 Euro, pro Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils 3750 Euro. Allerdings endete die Anmeldefrist für die kostenlose Schulbuchausleihe bereits am 15. März. Wer sich bis dahin nicht angemeldet hat, erhält zwar weiterhin Lernmittelgutscheine, muss die Bücher dann aber kaufen. Eltern, die über den Einkommensgrenzen liegen, müssen für die Ausleihe bezahlen. Der Preis richtet sich nach der Verwendungsdauer der Bücher. Für Bücher, die ein Jahr verwendet werden, wird ein Drittel und für Bücher, die zwei oder drei Jahre verwendet werden, ein Sechstel des Ladenpreises fällig. Bezahlt wird per Einzugsermächtigung oder Überweisung an den jeweiligen Schulträger, also etwa die Kreisverwaltung. Das Geld muss jeweils bis 15. Juli überwiesen sein. Die Schulträger rechnen mit den jeweiligen Buchhändlern ab und überweisen das Geld der Eltern an das Land.

Wo kann man sich für die Ausleihe anmelden?

Das geht ausschließlich im Internet und unter der Adresse www.lmf-online.rlp.de. Die Frist beginnt am morgigen Donnerstag und endet am 16. Mai. Wer die Frist verpasst, kann nicht an der Ausleihe teilnehmen und muss die Schulbücher wie bisher kaufen. Für die Registrierung ist ein Zugangscode notwendig, den die betreffenden Eltern von ihren Schulen erhalten. Schulen sollen für Eltern, die keinen Internetzugang haben, Möglichkeiten schaffen, sich in der Schule anzumelden.

Wie steht es mit dem Datenschutz?

Laut rheinland-pfälzischem Bildungsministerium werden die Daten vertraulich behandelt. Die Daten der teilnehmenden Schüler sind in einem Barcode verschlüsselt.

Können auch einzelne Bücher ausgeliehen werden oder müssen alle auf der Schulbuchliste aufgeführten Bücher ausgeliehen werden?

Wer an dem Ausleihsystem teilnimmt, muss immer das gesamte Paket ausleihen. Einzelne Bücher können nicht ausgeliehen werden. Ebenso wie Arbeits- und Übungshefte, Wörterbücher oder Atlanten.

Sind die ausgeliehenen Bücher immer neu?

Nein. Da das System jetzt startet, werden erst mal nur neue Bücher ausgegeben. Im darauffolgenden Jahr werden diese Bücher aber wieder an andere Schüler ausgeliehen. Dafür müssen die Eltern dann höchstens ein Drittel des Ladenpreises zahlen. Maximal drei Mal sollen die Bücher verwendet werden, bevor wieder neue angeschafft werden.

Müssen alle ausgeliehenen Bücher wieder zurückgegeben werden?

Ja. Bücher, die nur ein Jahr benötigt werden, müssen am Ende des Schuljahres zurückgegeben werden. Die Kinder haben keine Möglichkeit mehr, in den Ferien vielleicht nochmal in das Mathe- oder Deutschbuch zu schauen. Bücher, die für mehrere Schuljahre vorgesehen sind, müssen erst zurückgegeben werden, wenn sie nicht mehr gebraucht werden.

Wer verteilt die Bücher?

Das ist Aufgabe des Schulträgers. In Daun zum Beispiel stellt die Kreisverwaltung für die beiden dortigen Gymnasien einen eigenen Raum zur Verfügung, wo zu Beginn des Schuljahres die Bücher ausgegeben und am Ende zurückgenommen werden.

Darf in die ausgeliehenen Bücher geschrieben werden?

Nein. Es darf darin nichts unterstrichen, markiert oder geschrieben werden. Ansonsten muss das Buch voll bezahlt werden.

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