So stoppt man Abzocker am Telefon

Heiße Drähte bei der TV-Telefonaktion: Was kann ich gegen die ständigen Werbeanrufe tun? Meiner Mutter wurde ein Lottogewinnspielvertrag untergeschoben. Wie kommt Sie da wieder raus? Zahlreiche Leser suchten den Rat der Expertinnen von der Verbraucherzentrale.

Trier. (kat) Bei der Aktion erwies sich, dass unerwünschte Telefonanrufe mit dubiosem Hintergrund gang und gäbe sind. Hier einige ausgewählte Fragen und Antworten.

Ich bin 75 Jahre alt und kann nicht mehr. Bis zu 20-mal am Tag werde ich von Firmen und Lottogesellschaften angerufen. Die drohen sogar mit Gebühren von 1000 Euro, wenn ich nicht auf das Angebot eingehe. Sicher klingelt es gleich wieder. Was kann ich auf die Schnelle tun?

Renate Schröder: Vorneweg bleibt festzustellen: Sie müssen nicht freundlich sein! Sagen Sie bestimmt, dass Sie keine Verträge am Telefon abschließen, und legen Sie auf! Weiter können Sie sich bei der Verbraucherzentrale in Trier, Fleischstraße 77, beraten lassen.

Seit Wochen werde ich von unterschiedlichen Firmen angerufen. Was kann ich gegen diese unverschämten Belästigungen tun?

Gudrun Hansen: Bei der Verbraucherberatung gibt es eine Postkarte, mit deren Hilfe Sie sich gegen fragwürdige unerlaubte Anrufe wehren können. In die Postkarte können Sie die Eckdaten des Gesprächs eintragen: Fragen Sie den Anrufer nach seinem Namen und für welches Unternehmen er anruft sowie, was der Grund seines Anrufs ist! Notieren Sie weiter Datum und Uhrzeit des Anrufs! Ganz wichtig: Stellen Sie Ihre Fragen, auch wenn der Anrufer ausweichen will! Auf der Postkarte können Sie dann auch vermerken, ob Sie sich im Vorfeld einverstanden erklärt haben, von dieser Firma angerufen zu werden. Die Karte schicken Sie dann unterschrieben an die Verbraucherzentrale Trier. Wir leiten die Karte an den Verbraucherzentrale-Bundesverband weiter, der den Anrufer gegebenenfalls abmahnt. Oder an die Bundesnetzagentur. Sie kann Bußgelder von bis zu 50 000 Euro für unerlaubte Telefonwerbung verhängen sowie ein Bußgeld von bis zu 10 000 Euro für das Unterdrücken der Rufnummer.

Am vergangenen Donnerstag war auf meinem Anrufbeantworter die Nachricht, dass ich ein Auto im Wert von 45 000 Euro gewonnen habe. Ich soll eine 0900- Nummer anrufen, um an den Gewinn zu kommen. Wie soll ich mich verhalten?

Renate Schröder: Sie sollten auf keinen Fall zurückrufen! Hier handelt es sich in der Regel um teure kostenpflichtige 0900-Nummern. Unter diesen Nummern werden meist ganz langsam Daten wie Ihr Name und Ihre Adresse abgefragt. Das Gespräch kann dann durchaus 20 Minuten dauern, die Sie bezahlen müssen. Und damit hat am Ende die Firma den Gewinn. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie ein Auto bekommen werden, geht in der Regel gegen null. Ein Unternehmen, das ein 45 000 Euro teures Auto verschenkt, wird den Gewinner nicht bitten, es unter einer 0900-Nummer zurückzurufen.

Meiner Mutter wurde ein Lottogewinnspielvertrag untergeschoben. In einem Begrüßungsschreiben steht auch ihre Kontonummer. Das Kuriose ist, dass meine Mutter ihre Kontonummer nicht kennt, weil sie keine Verfügung hat. Was können wir tun?

Kirsten Thul-Kunsmann: Mit Hilfe von Formbriefen, die es auf unserer Internetseite ( www.vz-rlp.de) gibt oder die Sie in der Beratungsstelle in Trier erhalten, können Sie den Vertragsabschluss zunächst bestreiten. Die Gegenseite muss beweisen, dass der Vertrag zustande gekommen ist. Parallel dazu sollten Sie den Vertrag hilfsweise widerrufen! Am besten schicken Sie das Ganze per Einschreiben mit Rückschein an die Firma, damit Sie einen Nachweis haben.

Wie kann ich herausfinden, welche Daten ein Unternehmen über mich gespeichert hat?

Gudrun Hansen: Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben Sie einen Auskunftsanspruch. Mit Hilfe einer Postkarte der Verbraucherzentrale können Sie erfragen, über welche Daten zu Ihrer Person das Unternehmen verfügt, woher es diese hat und an welche Empfänger oder sonstige Stellen die Daten weitergegeben wurden und zu welchem Zweck die Speicherung erfolgte. Weiter können Sie mit Hilfe der Postkarte der Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten zum Zweck der Werbung und der Markt- und Meinungsforschung widersprechen und das Unternehmen auffordern, Ihre Daten unverzüglich für diese Zwecke zu sperren.

Extra Im Rahmen des Themenmonats "Stopp den Abzocker" lädt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz für Freitag, 16. April, 11 Uhr, zum verbraucherpolitischen Gespräch mit geschädigten Konsumenten und den Bundestagsabgeordneten Bernhard Kaster (CDU), Manfred Nink (SPD) und Patrick Schnieder (CDU) ein. Am Mittwoch, 14. April, 10 bis 15 Uhr, bietet die Verbraucherberatung Trier, Fleischstraße 77, eine offene Sprechstunde zum Thema an. Weitere Informationen zu Telefonwerbung ohne vorheriges Einverständnis gibt es auf der Homepage der Verbraucherzentrale unter www.vz-rlp.de in der Rubrik "Markt und Recht".

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