Billiger wird es nicht in jedem Fall

Freie Schornsteinfegerwahl ab 2013 - das klingt für viele Hausbesitzer zunächst einmal gut. Trotzdem müssen sie sich an Termine halten und auch weiterhin den Bezirksschornsteinfeger ins Haus lassen. Der TV beantwortet die wichtigsten Fragen.

Warum wurde das Schornsteinfegerwesen liberalisiert?
Der EU war das deutsche Schornsteinfegermonopol schon länger ein Dorn im Auge. Dieses speziell deutsche Sonderrecht erlaubte es den Kaminkehrern nämlich seit 1935, Hausbesitzern in ganz Deutschland aufs Dach zu steigen, ob die wollen oder nicht. Eine freie Schornsteinfegerwahl hat es bislang nicht gegeben. Die Arbeiten mussten vom jeweiligen Bezirksschornsteinfeger erledigt werden.
Daher strengte die EU 2003 ein Vertragsverletzungsverfahren an, weil das Monopol gegen die Wettbewerbs- und Niederlassungsfreiheit verstößt. 2008 wurde daraufhin vom Bundestag die Neuregelung des Schornsteinfegerwesens beschlossen.
Was ändert sich dadurch?
Ab 2013 haben Haus- und Wohnungseigentümer die Wahl, welchen Schornsteinfeger sie mit den vorgeschriebenen Überprüfungs-, Kehr- und Messarbeiten beauftragen. Sie sind dann selbst dafür verantwortlich, dass diese gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen termingerecht ausgeführt werden.
Wie wird kontrolliert, ob die erforderlichen Arbeiten gemacht wurden?
Hausbesitzer müssen das dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bislang Bezirksschornsteinfegermeister) mittels eines Formblattes mitteilen. "Das wird ein wahnsinniger Bürokratieaufwand", glaubt Rainer Zengerling, Innungsobermeister der Schornsteinfeger in der Region. Die Bezirksbevollmächtigten werden zusätzlich alle dreieinhalb Jahre eine sogenannte Feuerstättenschau in den Häusern durchführen, um festzustellen, ob es Änderungen an den Heizungen gegeben hat oder ob neue Anlagen hinzugekommen sind. Die Feuerstättenschau darf nur von den Bezirksbevollmächtigten gemacht werden, dafür können sich Hausbesitzer keinen anderen Schornsteinfeger aussuchen.
Was ist ein Feuerstättenbescheid?
Der Feuerstättenbescheid, den bereits einige Haushalte von ihrem Schornsteinfeger erhalten haben, führt alle Arbeiten auf, die an der Heizungsanlage bis zu welchem Termin gemacht werden müssen.
Der Bescheid muss allen Hausbesitzern bis Ende des Jahres vorliegen. Er kann bis zu 40 Euro kosten. Hauseigentümer sollten den Bescheid aufbewahren.
Was passiert, wenn Hausbesitzer Kontrolltermine versäumen?
Im Falle eines wegen nicht gereinigten Kamins verursachten Schadens kann es Probleme mit der Versicherung geben. Außerdem muss der Bezirksbevollmächtigte den Hausbesitzer bei der zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier melden. Diese kann dann zwangsweise die Arbeiten durchführen lassen, und es droht eine Strafe von bis zu 5000 Euro.
Kann künftig auch ein Schornsteinfeger aus dem Ausland, etwa aus Luxemburg, die Kehr- und Messarbeiten übernehmen?
"Ja", sagt Wolfgang Frei von der Freien Schornsteinfeger GmbH in Ravensburg. Ab 2013 dürften auch Schornsteinfeger aus dem EU-Ausland in Deutschland Niederlassungen gründen. Voraussetzung sei die Eintragung in die Handwerksrolle oder Zulassung für das Schornsteinfegerhandwerk.
Können auch Heizungsbauer die Arbeiten übernehmen?
Ja, falls sie dafür qualifiziert sind. "Der ausführende Schornsteinfeger muss mindestens die Schornsteinfegergesellenprüfung haben", erklärt Frei. Alle zugelassenen Schornsteinfeger sollen in einem Register des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) aufgeführt werden.
Wird das Kaminkehren durch die Liberalisierung billiger?
Das lasse sich nicht eindeutig sagen, meint Hans Weinreuter, Energieexperte der rheinland-pfälzischen Verbraucherzentrale. Zwar gibt es für die Kehr- und Messarbeiten ab 2013 keine staatlich festgelegten Gebühren mehr, die Preise sind dann frei verhandelbar; aber die Schornsteinfeger werden Fahrtkosten verlangen. Trotzdem erwartet der Eigentümerverband Haus und Grund Einsparungen von 40 Euro jährlich für Hausbesitzer. Derzeit sind für die Abgaswegeprüfung einer Ölheizung eine Grundgebühr von 48,08 Euro fällig, bei einer Gasheizung sind es 60,21 Euro.
Dürfen Schornsteinfeger ab 2013 auch andere Arbeiten anbieten?
Ja. Durch die Aufhebung des sogenannten Nebentätigkeitsverbots ist der Schornsteinfeger künftig nicht mehr nur auf die klassischen Tätigkeiten beschränkt. Er kann auch als Energieberater tätig werden. Energieexperte Weinreuter sieht das kritisch. Es dürfe nicht sein, dass die Schornsteinfeger auch gleichzeitig die Wartungsarbeiten an den Heizungen übernähmen.

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