Damit das Feuerwerk nicht zum Alptraum wird

Damit das Silvesterfeuerwerk ein schönes Erlebnis zum Abschluss des Jahres bleibt und nicht mit Verletzungen und Verbrennungen endet, raten Experten von Polizei und Feuerwehr, die Vorschriften für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu beachten.

Was für die einen faszinierend ist, wird für andere leicht zum Alptraum. Durch Unachtsamkeit und leichtsinniges Hantieren, zum Teil auch unter Alkoholeinfluss, haben Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei an Silvester Hochbetrieb. In den letzten Jahren gab es immer wieder auch Brände, die gelöscht werden mussten, und es mussten Verletzungen, die auf unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerk zurückzuführen waren, versorgt werden.
Nicht nur beim Feuerwerk um Mitternacht, sondern auch bei der Silvesterparty in den eigenen vier Wänden kann schnell ein Brand entstehen. Besonders beliebt bei der Party daheim ist das funkensprühende Tischfeuerwerk. Beim Abbrennen muss jedoch darauf geachtet werden, dass das "Highlight" des Abends auf einer feuerfesten Unterlage steht. Außerdem: "Unbedingt auf die richtige Sicherheitsklassifizierung achten und das Feuerwerk vor leicht entzündlichen Materialien wie beispielsweise Girlanden und Luftschlangen fern halten", warnen Experten der Feuerwehr. Alkoholisierte Personen sollten den Umgang mit Böllern, Kanonenschlägen und Raketen unbedingt vermeiden und das Anzünden der Feuerwerkskörper anderen überlassen. Vor dem Zünden der Silvester-Knaller ist es zudem ratsam, die Gebrauchsanweisung sorgfältig zu lesen. Bei Bränden und anderen Notsituationen sollte der Notruf 112 gewählt werden. "Durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten kann aus einem Silvesterspaß schnell Brandstiftung, Körperverletzung oder Sachbeschädigung werden", weiß die Polizei. Außerdem können zivilrechtlich Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden. Für Kinder und Jugendliche sind Eltern oder andere Aufsichtspflichtige mitverantwortlich.
Für einen entspannten Jahreswechsel hier einige Sicherheitstipps:

Nicht nur zum Schutz vor Wind und Wetter, sondern auch für die Sicherheit sollte auf die richtige Kleidung geachtet werden. Gerade Fleece und Kunststoffgewebe sind leicht entflammbar und sollten deshalb nicht getragen werden.
Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Auf Balkonen und Terrassen sollten leicht entflammbare Gegenstände weggestellt, Fenster und Türen geschlossen werden.

Die Gebrauchsanweisung eines Feuerwerkkörpers vor dem Gebrauch genau durchlesen.

Knallkörper niemals in geschlossenen Räumen verwenden. Raketen nur im Freien mit Sicherheitsabstand zu anderen Menschen, Autos und Gebäuden zünden. Zudem sollten Raketen aus großen Flaschen, die in Kästen stehen, gestartet werden.

Nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal anzünden.

Feuerwerk darf nur vom 31. Dezember bis 1. Januar abgebrannt werden.
Pyrotechnische Munition darf mit Schreckschuss- und Signalwaffen nur vom 31. Dezember, 15 Uhr, bis zum 1. Januar, 5 Uhr, verschossen werden.

Besonders gefährlich - und daher verboten - sind nicht zugelassene oder selbst gebaute Knallkörper.

Keinesfalls sollten pyrotechnische Artikel unter, auf oder gar nach fahrenden Fahrzeugen geworfen werden.

Mit Feuerwerkskörpern niemals nach Personen werfen oder auf Personen schießen.

Kinder und Jugendliche nur ungefährliche Artikel abbrennen lassen und beaufsichtigen. red

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