Mein Recht

Käufer einer Eigentumswohnung müssen einige Besonderheiten beachten, die Hauskäufer nicht betreffen. Denn beim Erwerb einer Wohnung wird der Eigentümer zugleich Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft - mit besonderen Rechten und Pflichten.

 Rechtsanwalt Dr. Stefan Schatz, Kanzlei Bomm Schatz Rechtsanwälte, Trier. Foto: privat

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Daher ist vor Abschluss eines Kaufvertrages stets eine umfassende Prüfung notwendig. Die wenigsten Mängel sind direkt sichtbar. Es ist unerlässlich, vor Erwerb einer gebrauchten Immobilie einen vereidigten Bausachverständigen hinzuzuziehen. Wichtig ist hierbei, nicht nur die Wohnung überprüfen zu lassen, sondern auch das Gemeinschaftseigentum. Es empfiehlt sich, das Gespräch mit dem Verkäufer und dem Verwalter über anstehende Reparaturmaßnahmen zu suchen. Jeden Monat fallen erhebliche Kosten für Versicherung, Reinigung, Rücklagenbildung usw. an. Vor dem Kauf sollte man Einsicht in die Wirtschaftspläne und Jahresabrechnung nehmen, um die laufenden Kosten zu überblicken. Ferner ist zu ermitteln, ob Sonderumlagen beschlossen wurden, für die auch der Erwerber haftet. Weiterhin muss überprüft werden, ob Hausgeldrückstände gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern bestehen. In der Teilungserklärung wird festgehalten, welche Gebäudeteile und Grundstücksflächen als Sondereigentum eines Besitzers gelten und was als Gemeinschaftseigentum genutzt wird. Vor Erwerb sind diese Urkunden zu prüfen. Die rechtlichen Beziehungen zwischen den Wohnungseigentümern werden durch die Gemeinschaftsordnung festgelegt. In diesem Schriftstück werden zum Beispiel Stimmrechte, Nutzungsmöglichkeiten der Wohnung oder Musizierverbot festgehalten. Bei Eigentümerversammlungen werden weitere Entscheidungen durch gemeinsame Beschlüsse getroffen. Diese Beschlüsse sind auch für den Käufer bindend. Seit 2007 ist ein sogenanntes Beschlussbuch zu führen. Dies vereinfacht dem Käufer einen schnellen Überblick. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens zu Rate ziehen. Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet unter <%LINK auto="true" href="http://www.rakko.de" text="www.rakko.de" class="more"%> oder im Online-Verbraucherportal der Rechtsanwaltskammer Koblenz unter <%LINK auto="true" href="http://www.ihr-ratgeber-recht.de" text="www.ihr-ratgeber-recht.de" class="more"%>

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