Einkünfte offen legen!

Gerade Abgeordnete sollen mitten im Leben stehen. Nichts wäre schlimmer als ein Parlament, das über "die Menschen draußen im Lande" schwadroniert, als handele es sich um die Spezies von einem anderen Stern.

Und weil das so ist, wäre es auch völlig verfehlt, die Nebenjobs unserer Volksvertreter per Gesetz zu verbieten. Untersuchungen zu Folge scheiden rund 40 Prozent der Parlamentarier nach spätestens zwei Wahlperioden wieder aus dem Bundestag aus. Warum sollten sie einen Polit-Job wollen, wenn sich hinterher kaum mehr eine Chance für ihren beruflichen Wiedereinstieg bietet? Nicht die Nebentätigkeit in einer Bank oder Anwaltskanzlei ist verwerflich, sondern die Geheimniskrämerei darum. Über sämtliche Zusatzjobs gibt zwar das Handbuch des Bundestages Auskunft. Aber die eigentlich brisante Frage nach dem Zusatzverdienst bleibt auch dort unbeantwortet. Das stärkt die allgemeinen Vorurteile, wonach Politiker nur abzocken und sich die Taschen voll stopfen. Dabei wäre es auch vor dem Hintergrund unzulässiger Einflussnahme interessant zu wissen, ob der Industrieposten für den Abgeordneten X nun mit 500 oder 50 000 Euro dotiert ist. Eine Offenlegung aller Einkünfte lässt auch die ehrenamtlichen Tätigkeiten vieler Parlamentarier in neuem Licht erscheinen. Denn die Verpflichtung zur Angabe aller Funktionen unterscheidet nicht zwischen bezahlter und unbezahlter Arbeit. Im Grundsatz sollten sich Volksvertreter allerdings an eine Maxime halten: Nicht alles, was gesetzlich möglich ist, muss auch politisch und moralisch opportun sein. Die Politik hat es selbst in der Hand, mit strengeren Bestimmungen bei Nebentätigkeiten wenigstens etwas Vertrauen zurückzugewinnen. nachrichten.red@volksfreund.de

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