Hängepartie bei Glyphosat geht weiter

Brüssel · Die Zulassung des Unkrautvernichtungsmittels um weitere fünf Jahre ist gescheitert. Die EU-Kommission will erneut abstimmen lassen.

Brüssel Die Kommission der Europäischen Union (EU) gibt den umstrittenen Unkrautvernichter Glyphosat nicht auf. Nachdem bei der Abstimmung über eine erneute Zulassung des Wirkstoffs am Donnerstag wieder nicht die notwendigen Stimmen zusammengekommen sind, kündigte die Kommission an, bis zum 20. November die Sache in der Berufungsinstanz erneut abstimmen zu lassen.
Die Zeit drängt. Die Glyphosat-Zulassung in der EU läuft Mitte Dezember aus. Wenn der Termin verstreicht, würden nach 18 Monaten der Verkauf von Restbeständen und der Einsatz auf den Feldern verboten sein. In der Landwirtschaft wird der Wirkstoff in großem Stil als Unkrautvernichter eingesetzt.
Ein Kommissionssprecher machte deutlich, dass der zuständige Kommissar Vytenis Andriukaitis weiter für die Verlängerung der Zulassung ist: "Die meisten Mitgliedstaaten unterstützen unseren Antrag." 14 von 28 EU-Mitgliedsländern hatten sich für den Antrag der Kommission ausgesprochen, die Zulassung um fünf weitere Jahre zu verlängern. Neun stimmten dagegen und fünf, darunter Deutschland, enthielten sich. Für eine Zulassung sind die Stimmen von mindestens 16 Mitgliedstaaten notwendig, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren. Die geschäftsführende Bundesregierung ist in der Frage zerstritten: Das unionsgeführte Agrarministerium ist für die Verlängerung, das SPD-geführte Umweltministerium ist dagegen. Daher musste sich der Vertreter der Bundesregierung enthalten.
"Wir brauchen dieses Mittel", sagt Manfred Zelder aus Wittlich, Vizepräsident des Bauern- und Winzerverbands Rheinland-Nassau. Gewisse Pflanzen wie Brennnesseln, Ampfer oder Disteln bekomme man mit anderen Mitteln nicht in den Griff. Auch für den boden- und klimaschonenden pfluglosen Ackerbau oder die Erneuerung von Grünland sei Glyphosat wichtig. "Außerdem ist gar nicht erwiesen, dass es krebserregend ist", sagt Zelder.
Wenn auch in der Berufungs instanz keine Mehrheit zustande kommt, könnte die EU-Kommission aus eigener Kraft die Verlängerung der Zulassung beschließen. Doch EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker will dies vermeiden. Seine Begründung: Die Kommission wolle den Mitgliedsländern nicht mehr durchgehen lassen, dass sie sich bei unpopulären Entscheidungen wegducken und den Schwarzen Peter in Brüssel abladen.
Der Wirkstoff Glyphosat ist umstritten. Die Internationale Agentur für Krebsforschung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) IARC hält die Substanz für "wahrscheinlich krebsauslösend". Dagegen kommen die beiden EU-Agenturen für Lebensmittelsicherheit und für Chemikalien, EFSA und ECHA, zu dem Urteil, bei richtiger Dosierung sei das Unkrautvernichtungsmittel unbedenklich. Unbestritten ist, dass der Einsatz des Wirkstoffs der Artenvielfalt schadet. Glyphosat vernichtet so gut wie alle unerwünschten Gräser, Kräuter und andere Pflanzen auf dem Acker und raubt damit vielen Insekten und Vogelarten die Lebensgrundlage.
Die Federführung bei der Gefahrenabschätzung von Glyphosat lag beim Bundesamt für Risikobewertung (BfR). Der Behörde wurde in Folge einer immer erhitzter geführten öffentlichen Debatte vorgeworfen, die mögliche Gefährdung der Substanz nicht eigenständig geprüft, sondern die Bewertung von der "Glyphosat Taskforce" der Industrie kritiklos übernommen zu haben. Gegen diesen Vorwurf wehrt sich die Behörde. Es sei üblich, nach kritischer Prüfung der Originalstudien auch Textpassagen aus eingereichten Dokumenten in die Bewertungsberichte zu integrieren, argumentiert das BfR. Die wörtliche Übernahme sei auch im Sinne einer ökonomischen Bearbeitung sinnvoll und durch vollständige Quellenangaben transparent nachvollziehbar.

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