31 Jahre nach Brandanschlag in Saarlouis Anklage im Fall Yeboah: Was der Generalbundesanwalt Peter S. vorwirft und wie die Tat abgelaufen sein soll

Update | Saarbrücken · Im April war Peter S. 31 Jahre nach dem Brandanschlag auf die Asylbewerberunterkunft in Saarlouis festgenommen worden. Der aus Ghana geflüchtete Samuel Yeboah starb bei dem Anschlag. Jetzt wurde Anklage erhoben. Und die Bundesanwaltschaft beschreibt darin genau, wie sich der Anschlag abgespielt haben soll.

Der aus Ghana geflüchtete Samuel Yeboah starb 1991 beim Brandanschlag auf die Asylbewerberunterkunft in Saarlouis.

Der aus Ghana geflüchtete Samuel Yeboah starb 1991 beim Brandanschlag auf die Asylbewerberunterkunft in Saarlouis.

Foto: Polizei Saarland

Wegen des tödlichen Brandanschlags auf eine Asylbewerberunterkunft in Saarlouis am 19. September 1991 hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen den mutmaßlichen Täter Peter Werner S. erhoben. S. war im April festgenommen worden. Bei dem Anschlag war Samuel Kofi Yeboah, ein Flüchtling aus Ghana, gestorben.

Der Vorwurf lautet versuchter Mord in 20 Fällen sowie Brandstiftung mit Todesfolge und versuchter Todesfolge. Die Anklage ist nun beim Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts in Koblenz anhängig. Die Anklage lautet auf Mord, da er „aus niedrigen Beweggründen“ die Tat begangen haben soll.

So soll der mutmaßliche Täter den Brand im Asylheim in Saarlouis gelegt haben

Was nach Ansicht des Bundesanwalts vor 31 Jahren passiert sein soll: Der jetzt Angeklagte soll am späten Abend vor dem 19. September eine Saarlouiser Kneipe besucht haben. Dort sprach der Rechtsextremist mit Gleichgesinnten über die Anschläge auf Ausländerunterkünfte im sächsischen Hoyerswerda, die im selben Jahr für Schlagzeilen gesorgt hatten. Während der Unterhaltung sei klar geworden: Solch ein Anschlag wäre auch für Saarlouis gut.

Als das Lokal geschlossen und S. es verlassen hatte, machte er sich noch am frühen Morgen auf den Weg zu der Unterkunft in seiner Kreisstadt. „Aus seiner rechtsextremistischen und rassistischen Gesinnung heraus“ legte er dort Feuer, ist die Anklagevertretung überzeugt.

Dabei soll er wie folgt vorgegangen sein: Er ging ins Haus. Im Treppenhaus vergoss er aus einem Kanister Benzin und zündete es an. Binnen kürzester Zeit erreichten die Flammen vom Parterre aus das Dachgeschoss.

Das Drama nahm seinen Lauf: Der Ghanaer Samuel Yeboah wurde von dem Feuer erfasst. Dabei erlitt das Opfer so schwere Brand- und Rauchverletzungen, dass er noch am selben Tag daran starb.

Er sollte nicht der einzige sein, der verletzt wurde: Zwei weitere Bewohner gerieten in Panik und retteten sich durch Sprünge aus dem Fenster und brachen sich dabei etliche Knochen. Die übrigen 18 Menschen der Unterkunft kamen mit dem Schrecken davon.

Seit seiner Festnahme am 4. April dieses Jahres sitzt der mutmaßliche Täter in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hatte damals aufgrund eines Haftbefehls vom Bundesgerichtshof den 51 Jahre alten Mann von der saarländischen Polizei festnehmen lassen. Seitdem ist er in Koblenz hinter Gitter.

Polizeipräsident gesteht Fehler bei den Ermittlungen zum Brand im Asylheim in Saarlouis ein

Wegen Ermittlungspannen zur Tatzeit hatte sich Landespolizeipräsident Norbert Rupp entschuldigt. Demnach sei eine 2020 eingesetzte Arbeitsgruppe bei der Polizei zum Schluss gekommen, dass es „Defizite etwa bei der Erhebung, Bewertung und Weitergabe von Informationen“ gegeben habe. Im April dieses Jahres erklärte Landespolizeichef Rupp, dass die interne Aufarbeitung noch nicht abgeschlossen sei.

Um den mutmaßlichen Mörder zu überführen, sollen Fahnder auch dessen Wagen verwanzt haben. In den 90ern sei Peter Werner S. eine anerkannte Größe in der Saarlouiser Nazi-Szene gewesen sein. Damals konnten ihm und seinen Komplizen aber keine Straftaten nachgewiesen werden.

2019 nahm die Polizei die Ermittlungen nach einer Grillfete wieder auf. Damals soll er währenddessen damit geprahlt haben, für das Feuer verantwortlich zu. Diese Aussage gab eine Zeugin an die Polizei weiter.

Welche Strafe Peter S. bei einer Verurteilung droht

Da der mutmaßliche Täter zum Zeitpunkt des Brandanschlags Heranwachsender (bis 21 Jahre) war, könnte bei einer möglichen Verurteilung Jugendstrafrecht als Grundlage herangezogen werden. Dies sieht mildere Sanktionen als das Erwachsenenstrafrecht vor. So könnte Peter S. mit maximal zehnjähriger Freiheitsstrafe und nicht Lebenslänglich davonkommen.

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