Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Trierer Rechtsanwalt Lehnen: „Alle Dieselfahrer sind betroffen“

Trier · Der Trierer Rechtsanwalt sieht gute Chancen für Klagen wegen des Wertverlusts der Autos. Er gibt Herstellern und Politik die Schuld.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Trierer Rechtsanwalt Lehnen: „Alle Dieselfahrer sind betroffen“
Foto: Privat

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat nach Ansicht des Trierer Anwalts Christof Lehnen entscheidende Auswirkungen auf Fahrer von älteren Dieselautos.

Nicht nur, dass sie womöglich von Fahrverboten für einige Städte betroffen sind, sie müssen auch damit leben, dass ihr Auto fast nichts mehr wert ist. Einige von ihnen könnten dagegen klagen, sagt Lehnen. Mit dem Trierer Anwalt sprach unser Redakteur Bernd Wientjes.

Herr Lehnen, ganz überraschend kam das Urteil nicht, oder?

CHRISTOF LEHNEN Nein. Es gab ja schon ähnliche Verwaltungsgerichtsurteile in Düsseldorf und in Stuttgart. Die Leipziger Richter haben diese nun bestätigt.


Das heißt, es drohen flächendeckende Fahrverbote?

LEHNEN Betroffen sind etwa 70 Städte, die die Grenzwerte für die Stickoxidbelastung fortwährend nicht einhalten. In diesen Städten drohen in den nächsten Monaten Fahrverbote.


Davon sind aber nicht nur Besitzer von VW-Fahrzeugen mit Schummelsoftware betroffen?

LEHNEN Nein. Alle Dieselfahrer sind betroffen. Unabhängig von Schummelsoftware, unabhängig von der Marke. Auch einen BMW-Fahrer können Fahrverbote treffen.


Was bedeutet das für Dieselfahrer?

LEHNEN Noch ist nicht klar, wo die einzelnen Städte ihre Grenzen für Fahrverbote ziehen. Es gibt die Möglichkeit, dass nur die älteren Diesel mit der Euro-4-Norm ausgeschlossen werden. Man kann aber nicht mit Sicherheit sagen, dass auf Dauer auch ältere Autos mit neuerer Abgasnorm in die Städte dürfen.


Letztlich bedeutet das aber doch, dass Dieselautos nichts mehr wert sind und die Besitzer die Gelackmeierten sind.

LEHNEN Das auf jeden Fall. Seit Monaten sinken die Preise für gebrauchte Diesel. Das wird sich nun im Sturzflug fortsetzen. Kein vernünftiger Mensch kauft sich jetzt noch einen gebrauchten Diesel. Wer jetzt einen Diesel hat, der hat ein akutes Problem. Das trifft auch Handwerker, die fast ausschließlich mit Diesel unterwegs sind. Man kann darüber nachdenken die aktuellsten Modelle als Neuwagen zu kaufen.


Wer ist Schuld an der Misere? Hersteller? Politik?

LEHNEN Da kommt einiges zusammen. Natürlich trägt der Abgasskandal dazu bei, dass das Thema so extrem in den Fokus geraten ist. Die Tatsache, dass die Bundesregierung über Jahre hinweg untätig war, was die Schadstoffbelastung angeht, hat auch dazu beigetragen. Man wollte das Problem einfach aussitzen.

Herr Lehnen, Sie haben bereits mehrere Urteile im Zusammenhang mit dem Abgasskandal gegen VW erstritten. Können Besitzer älterer Dieselfahrzeuge anderer Marken auch vor Gericht ziehen und gegen den Wertverlust ihres Wagens klagen?

LEHNEN: Wer ein Auto bar bezahlt hat und in der Garage stehen hat, ist gelackmeiert. Der muss mit dem Verlust leben. Wer aber seinen Wagen finanziert oder geleast hat, der kann ihn bei der Bank abliefern und den Kauf- und Kreditvertrag abwickeln. Dann kommt man mit mehr als einem blauen Auge raus. Das liegt an Fehlern im Kreditvertrag der Automarken. Praktisch alle Autobanken und Leasinggeber belehren in ihren Verträgen nicht ordnungsgemäß über das sogenannte Widerrufsrecht. Aus diesem Grund können Verbraucher ihren Finanzierungsvertrag auch noch nach Jahren widerrufen. Die Verbraucher müssen keinen Käufer für ihren wertlosen Diesel finden, sondern geben ihn einfach an die Bank zurück. Den Kredit müssen sie nicht mehr abzahlen. Im Gegenteil: Die Bank muss einen Großteil der bisherigen Kredit- oder Leasingraten zurückzahlen, ebenso die gesamte Anzahlung. Das ist für Dieselfahrer, die vom Werteverlust ihres Autos und von Fahrverboten betroffen sind, wie ein Geschenk des Himmels. Wir haben bereits entsprechende Urteile erstritten.

 ARCHIV - ARCHIV - 22.02.2018, Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf: Abgas kommt aus einem Auto im morgendlichen Berufsverkehr auf der Corneliusstraße. Am 27. Februar wird das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erwartet, ob Städte mit hoher Stickoxid-Belastung Diesel-Fahrverbote verhängen können. Foto: Marcel Kusch/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

ARCHIV - ARCHIV - 22.02.2018, Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf: Abgas kommt aus einem Auto im morgendlichen Berufsverkehr auf der Corneliusstraße. Am 27. Februar wird das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erwartet, ob Städte mit hoher Stickoxid-Belastung Diesel-Fahrverbote verhängen können. Foto: Marcel Kusch/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Foto: dpa/Marcel Kusch
 Entwicklung der Stickstoffdioxid-Emissionen im Straßenverkehr nach Verkehrsmitteln; Querformat 135 x 100 mm, Grafik: S. Stein, Redaktion: B. Jütte

Entwicklung der Stickstoffdioxid-Emissionen im Straßenverkehr nach Verkehrsmitteln; Querformat 135 x 100 mm, Grafik: S. Stein, Redaktion: B. Jütte

Foto: dpa-infografik/dpa-infografik GmbH


Gilt das nur für Dieselbesitzer in Städten, in denen ein Fahrverbot droht?

LEHNEN Das gilt auch für Besitzer, denen nicht unmittelbar ein Fahrverbot droht, wie etwa in Trier. Auch wenn hier die Grenzwerte noch eingehalten werden, hat ein Dieselfahrer in Trier ein Problem, sein Auto zu verkaufen. weil es eben keine Nachfrage mehr gibt.

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