Justiz Angeklagter Narkosearzt des Saarburger Krankenhauses freigesprochen

Trier/Saarburg · Der wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagte ehemalige Narkosearzt des Saarburger Krankenhauses ist am Mittwoch vom Trierer Landgericht freigesprochen worden.

Angeklagter Narkosearzt des Saarburger Krankenhauses freigesprochen
Foto: TV/Friedemann Vetter

Nach den ersten Verhandlungstagen sah es so aus, als würde es ein langer Prozess werden. Bis Mitte Dezember hatte der Vorsitzende Richter Peter Egnolff Termine reserviert, um herauszufinden, ob sich ein 66-jähriger ehemaliger Narkosearzt des Saarburger Krankenhauses der gefährlichen Körperverletzung in über 50 Fällen schuldig gemacht hat. Gestern nun ist der Prozess überraschend zu Ende gegangen, und zwar mit einem Freispruch für den im Saarland lebenden Mediziner. Letztlich habe es Zweifel an der Schuld des Angeklagten gegeben, sagte Egnolff.

Bei dem Prozess ging es darum, ob der 66-Jährige, der von 2012 an als Narkosearzt im Saarburger Krankenhaus tätig war, gewusst hat, dass er im Mai 2013 seine Approbation (ärztliche Zulassung) verloren hatte und ab diesem Zeitpunkt nicht mehr hätte weiterarbeiten dürfen. Zu diesem Zeitpunkt hatte das saarländische Oberverwaltungsgericht in einem Berufungsverfahren entschieden, dass der Mediziner „unwürdig“ sei, seinen Beruf weiter auszuüben. Dem Urteil vorausgegangen war ein Antrag der saarländischen Ärztekammer auf Entzug der Approbation des Narkosearztes.

Auslöser des Ganzen war ein mehrfacher Abrechnungsbetrug. Dafür wurde der Arzt verurteilt. Der Mediziner wehrte sich vor Gericht gegen den Entzug der Approbation. Im Laufe des Verfahrens wurde dann bekannt, dass er 2010 wegen sexueller Nötigung einer bei einem Kollegen beschäftigten Arzthelferin verurteilt worden war. Wegen einer Besonderheit in der Verwaltungsgerichtsbarkeit erlangt eine Entscheidung im Berufungsverfahren jedoch bereits bei der mündlichen Verkündung des Urteils Rechtskraft, sie gilt also nicht  – wie etwa bei anderen Gerichten – erst dann, wenn das Urteil schriftlich vorliegt. Der Arzt hätte also von da an nicht mehr weiter arbeiten dürfen.

Doch genau das hat er noch bis Juli 2013 getan, bis ihm dann vom Krankenhaus fristlos gekündigt wurde. Weil die von ihm in dieser Zeit betreuten Patienten nicht wussten, dass er keine Zulassung mehr hatte, wertete die Staatsanwaltschaft die fortgesetzten Behandlungen zunächst als gefährliche Körperverletzung.

Der Verteidiger des Arztes, Roderich Schmitz, hatte im Prozess vor dem Trierer Landgericht von Anfang an gesagt, der Arzt habe „gutgläubig“ gehandelt, weil er von seinem damaligen Anwalt nicht darüber informiert worden sei, dass das Urteil des Oberverwaltungsgerichts unmittelbare Folgen hat. Daher habe der Mediziner geglaubt, weiter arbeiten zu dürfen, und sich  nicht schuldig gemacht. argumentierte Schmitz. Auch die Staatsanwaltschaft sah das so und plädierte gestern trotz der zuvor erhobenen Vorwürfe auf Freispruch.

Dem schloss sich das Gericht an – nach dem Grundsatz: im Zweifel für den Angeklagten.

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