Fragen und Antworten Was Sie wissen sollten, wenn Sie Geflüchtete aufnehmen wollen

Service | Bitburg-Prüm · Flüchtlinge aufnehmen – eine komplizierte Angelegenheit? Geht so, denn es gibt einige Ämter und Organisationen, die helfen. Wir erklären, was Vermieter wissen sollten, woher es Zuschüsse gibt und was gilt, wenn ich Geflüchtete in meiner gemieteten Wohnung aufnehmen will.

Flüchtlinge aufnehmen: Informationen zu Kosten, Haftung, Unterkunft
Foto: dpa/Sven Hoppe

Die öffentliche Hand und die privaten Helfer suchen weiterhin nach Unterkünften, in denen sie Geflüchtete einquartieren können. Dabei sind sie auf die Hilfe angewiesen. Aber: Begeben wir uns einmal in die Sicht eines Vermieters oder Eigentümers – was muss ich beachten?

Ich habe eine Wohnung im Eifelkreis, wie kann ich diese für Flüchtlinge zur Verfügung stellen? In diesem Fall ist der Weg über eine der ehrenamtlichen Organisationen sinnvoll. So kann man sich beispielsweise bei der MMS Humanitas (weitere Informationen im Internet unter mms-humanitas.de oder telefonisch unter 01726847889 beziehungsweise 015223481542) melden. Dort werden die Wohnungsvergaben koordiniert. Wichtig, betont die Kreisverwaltung, ist aber auch, dass die Flüchtlinge angemeldet werden müssen. Das kann per E-Mail an ukraine@bitburg-pruem.de getan werden. Benötigt werden dann folgende Daten:

  • vollständiger Name der eingereisten Personen
  • Geburtsdatum und -ort
  • Kopie des Reisepasses (inklusive der Seite mit dem Einreisestempel)
  • alternativ möglichst ein anderer Nachweis zum Datum der Einreise
  • Adresse des derzeitigen Aufenthaltsortes sowie ggf. Name des Gastgebers
  • Lebensunterhalt und Wohnung sichergestellt? Wenn ja, durch wen?
  • E-Mail-Adresse
  • telefonische Erreichbarkeit
  • gegebenenfalls Ansprechpartner

Die Kreisverwaltung setzt sich dann zur Regelung des weiteren Aufenthalts mit den Geflüchteten beziehungsweise deren Gastgebern in Verbindung. Für Fragen zur Einreise aus der Ukraine steht die Telefonhotline unter 06561-15-5555 (zu den üblichen Öffnungszeiten) zur Verfügung.

Welche Ausstattung sollte die Wohnung haben? Markus Schlickat aus Seffern, der mit seinem Verein MMS Humanitas bereits mehrere Hundert Geflüchtete auf Wohnungen verteilt hat, sagt, dass zwei Dinge sehr wichtig seien: „Ein Internetanschluss, damit die Geflüchteten die Kommunikation nach Hause aufrecht erhalten können und ein Raum, in den sie sich auch mal zurückziehen können.“

Ansonsten sei bei Wohnungen und Häusern eine Küche sinnvoll. Aber MMS Humanitas hat mittlerweile ein „breites Portfolio“ an Einrichtungsgegenständen gesammelt, können also Wohnungen einrichten.

Bekomme ich Geld für das Bereitstellen meiner Wohnung oder muss ich alles selbst bezahlen? Die schlechte Nachricht: Bei gewissen Dingen ist es wahrscheinlich, dass der Eigentümer in Vorleistung gehen muss. Aber nur, bis die Registrierung abgeschlossen ist. Denn die gute Nachricht ist: Es gibt staatliche Hilfen, um die entstehenden Kosten aufzufangen. Informationen hierzu können bei der Registrierung angefragt werden. Wichtig: Finanzielle Unterstützung gibt es nur für den Wohnraum – die Verpflegungskosten werden nicht getragen. „Aber wenn wir vermitteln, übernehmen wir auch die Versorgung, soweit es uns möglich ist“, sagt Markus Schlickat.

Meine Wohnung ist nur für einen kurzen Zeitraum – einige Wochen – frei. Ist es sinnvoll diese anzubieten? Durchaus, sagt Markus Schlickat: „Wenn das vorher abgesprochen ist, macht auch das grundsätzlich Sinn. Wenn man das weiß, kann man das planen, es ist dann eine taktische Geschichte.“ Man könne dann Menschen erst einmal unterbringen, bis man beispielsweise ein Haus oder eine reguläre Wohnung gefunden hat.

Ich wohne zur Miete, aber habe Platz. Darf ich kurzzeitig Flüchtlinge bei mir aufnehmen? Ja, das ist erlaubt. „Wer zur Miete wohnt, darf grundsätzlich auch Geflüchtete in seine Mietwohnung aufnehmen“, sagt der Deutsche Mieterbund. In der Wohnung dürfen die Mieterin oder der Mieter entscheiden, wann sie Besuch empfangen. Da die Motivation für die Aufnahme laut Mieterbund keine Rolle spielt, dürfen auch Geflüchtete aufgenommen werden.

Wann muss ich meinen Vermieter informieren? Eine Zeitspanne von sechs bis acht Wochen gilt laut Deutschem Mieterbund in jedem Fall als „erlaubnisfreier Besuch“. Bedeutet: Für diesen Zeitraum darf ich Flüchtlinge in der Mietwohnung aufnehmen, ohne den Vermieter informieren zu müssen. Ob die Wohnung dadurch überbelegt ist, spielt rechtlich keine Rolle. Nach diesem Zeitraum empfiehlt der Mieterbund jedoch, den Vermieter oder die Vermieterin um Erlaubnis zu bitten.

Durch die Geflüchteten kommt es zu Schäden in meiner Mietwohnung. Wer haftet gegenüber dem Vermieter? Sie als aufnehmende Person. Denn: Mieter müssen sich das vertragswidrige Verhalten ihrer Besucherinnen und Besucher anrechnen lassen. Das bedeutet: Mieter haften für alle Personen, die sie aufgenommen haben, unabhängig davon, wie lange sie bleiben oder ob sie für die Unterbringung zahlen oder nicht.

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