Kommunalpolitik Stadtrat diskutiert über den Bitburger Straßenreinigungs-Streit

Bitburg · (de) Die Sache läuft nicht optimal. Die Bürger sollen fürs Kehren zahlen – aber viele Straßenzüge können kaum gekehrt werden, weil sie von Autos zugeparkt werden. Gebühren werden aber trotzdem fällig – zum Ärger der Anlieger.

 Bürger wehren sich gegen die Gebühren fürs Kehren.

Bürger wehren sich gegen die Gebühren fürs Kehren.

Foto: TV/e_bit <e_bit@volksfreund.de>

Aber das ist nicht der einzige Streitpunkt.

Hinzu kommt, dass die Stadt zwar seit 2016 für die Straßenreinigung Gebühren verlangt. Die Rechnung dafür die Bürger aber erst zwei Jahre später erreicht hat. Und nun ist es für Vermieter beispielsweise nicht mehr möglich, diese Kosten auf ihre Vermieter umzulegen. Da ist einigen der Kragen geplatzt (der TV berichtete). Vor dem Kreisrechtsausschuss sind nach Auskunft von Frank Bauer von der Stadtverwaltung etwa 30 Verfahren gelandet. Etwa ein Dutzend davon laufen. „Da die Sachlage ähnlich ist, werden sich die übrigen wohl entscheiden, ob sie weitermachen oder nicht, je nachdem, wie dieses Dutzend entschieden wird“, sagt Bauer.

Er rechnet sich für die Stadt gute Chancen aus: „Auch wenn die Situation mit den parkenden Autos in einigen Straßenzügen unbefriedigend ist, da die Straße dort nicht komplett gereinigt werden kann, haben Gerichte in ähnlichen Fällen bereits mehrfach entschieden, dass es keinen Anspruch darauf gibt, dass die Straße von Bürgersteig zu Bürgersteig gereinigt wird“, erklärt Bauer im Stadtrat. Schließlich ginge es ja vor allem auch um die Fahrbahn.

Johannes Roß-Klein (Grüne) schlägt vor, Schilder aufzustellen, wann beispielsweise im Ostring, wo wegen der Sportanlagen besonders viel an der Straße geparkt wird, die Kehrmaschine kommt: „Und dann darf an diesen Tagen da halt nicht geparkt werden.“

Bürgermeister Joachim Kandels gibt zu bedenken, dass das dann aber auch verstärkt kontrolliert werden müsse, da solche Schilder sonst nutzlos seien. Und da die Stadt nur vier Politessen in Teilzeit beschäftige, sei das mit den Kontrollen gar nicht so einfach umzusetzen.

Die Mehrheit im Rat wiederum ist überzeugt, dass es schon einen positiven Effekt hat, wenn die Einhaltung des Parkverbots anfangs häufig und in der Folge dann immer mal wieder kontrolliert wird. „Wenn da jemand zwei Mal ein Bußgeld zahlen muss, wird der sich schon überlegen, ob er sich noch mal da hin stellt“, sagt Roß-Klein und bekommt dafür Zuspruch von den übrigen Ratsmitgliedern.

Am Ende verständigen sich Rat und Verwaltung auf Vorschlag von Ordnungsamts-Chefin Claudia Molitor darauf, dass alle Haushalte noch mal informiert werden, wann welche Straßenzüge gekehrt werden und das in diesen dann an den entsprechenden Tagen für zwei Stunden eben nicht geparkt werden darf. „Das werden wir dann auch verschärft kontrollieren“, sagt Molitor. Zudem soll auch im Amtsblättchen über den Reinigungsplan informiert werden.

Zudem hat der Stadtrat auf Anraten des Kreisrechtsausschusses eine Stelle in seiner Satzung zur gebührenpflichtigen Straßenreinigung präzisiert. Dort steht nun deutlich: „Der Gebührenpflicht unterliegen alle Grundstücke, die von Straßen erschlossen werden oder an diese angrenzen, die durch die Gemeinde gereinigt werden.“ Die Klageverfahren werden nach Angaben der Stadtverwaltung voraussichtlich im Januar 2020 endgültig entschieden.

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