Pandemie Rheinland-Pfalz ändert Corona-Regeln: 2Gplus gilt nicht für Menschen mit Boosterimpfung

Mainz · Ab Samstag gelten neue strengere Corona-Regeln. Noch davor beschließt Mainz allerdings, die Testpflicht für dreifach Geimpfte auszusetzen.

Corona: Rheinland-Pfalz befreit mit Booster Geimpfte von Testpflicht
Foto: dpa/Jens Büttner

Für alle, die bereits die Booster-Impfung haben, gilt nicht die 2G-plus-Regel. Sie brauchen keinen zusätzlichen Test, um beispielsweise in Restaurants oder ins Fitness-Studio zu gehen.

Diese Änderung gilt schon ab Samstag. Rheinland-Pfalz ist damit bisher, mit Ausnahme von Niedersachsen, das einzige Bundesland in Deutschland, das diese Änderung beschlossen hat.

Der Trierer SPD-Landtagsabgeordnete Sven Teuber bestätigte unserer Redaktion, dass die Testpflicht für alle, die bereits „geboostert“ sind, entfällt. Damit soll vor allem auf die Kritik der Wirte reagiert werden. Zuvor hatte das Land bereits die Testpflicht für Geimpfte und Genesene in Hotels zurückgenommen. Dort gilt weiterhin die einfache 2G-Regel.

Wegen der noch fehlenden Verordnung war zunächst auch noch unklar, welche Geschäfte zum täglichen Bedarf gehören und damit von der 2G-Regel (also dem faktischen Zutrittsverbot für Ungeimpfte) ausgenommen sind.

Obwohl die Landesregierung bereits am Dienstag einen Teil der neuen Regeln bekannt gegeben hatte und lediglich was den Umgang mit Großveranstaltungen (Stichwort: Fußballbundesliga) und einem einheitlichen Vorgehen bei 2G im Handel, die Ergebnisse der Bund-Länder-Runde abwarten wollte, lag am Freitag noch nicht die entsprechende Verordnung vor.

Aus einigen Rathäusern in der Region hieß es, da man nicht wisse, welche Regeln ab Samstag konkret gelten würden und wie etwaige Verstöße geahndet werden sollen, könne man noch nicht sagen, wo und wie verstärkt kontrolliert werde.

Die Gemeinden und Städte würden alles tun, was möglich ist, sage der Geschäftsführer des rheinland-pfälzischen Gemeinde- und Städtebundes, Karl-Heinz Frieden, unserer Redaktion. Entscheidend sei, dass die Einhaltung der Regeln „konsequent kontrolliert und bei Verstößen auch mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet werden“, so der frühere Konzer Bürgermeister.  Die Gemeinden erwarteten allerdings die Unterstützung der Länder und durch die Polizeibehörden. 

Bei der Polizei sieht man die Kontrollen jedoch kritisch. „Die Polizei ist aus unserer Sicht hierzu personell nicht ausreichend ausgestattet“, sagt Stefanie Loth, stellvertretende Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei.  Außerdem liege die Zuständigkeit für die Kontrollen „in aller Regel“ bei den Kommunen, so Loth.

Wie Ministerpräsidentin Malu Dreyer die Änderung begründet

„Wir müssen die Dynamik der vierten Welle stoppen. Daher gilt ab morgen flächendeckend die 2G-plus-Regel in Innenräumen und die 2G-Regel draußen, wenn nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann. Wir haben heute im Kabinett noch einmal intensiv beraten und entschieden, dass Menschen mit bereits erfolgter Auffrischungsimpfung von der Testpflicht der 2G-plus-Regelung ausgenommen sind. Die Auffrischungsimpfung erhöht den Impfschutz enorm. Sie brauchen dann deshalb beispielsweise für ihren Besuch in einem Restaurant oder beim Betreten eines Fitnessstudios keinen weiteren Test mehr. Der Impfstatus mit der erfolgten Auffrischungsimpfung reicht aus“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Dieser Status gelte mit dem ersten Tag nach erfolgter Auffrischungsimpfung. Generell ausgenommen in Rheinland-Pfalz seien Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate. Sie brauchen keinen Test. Für Kinder bis einschließlich 17 Jahre gilt überall 3G – geimpfte und genesene Kinder über 12 Jahre brauchen also auch im Kino oder der Gastronomie keinen Test.

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