Attacke im Drogenrausch Hammer-Angriff auf Frau in Neuerburg: 23-Jähriger angeklagt

Trier/Neuerburg · Nach dem Angriff auf eine 50-jährige Frau in Neuerburg im September hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 23-jährigen Mann erhoben. Ihm wird vorgeworfen, die Frau im Drogenrausch völlig grundlos mit einem Hammer angegriffen und schwer verletzt zu haben.

Attacke im Drogenrausch: Hammer-Angriff auf Frau in Neuerburg: 23-Jähriger angeklagt
Foto: dpa/Oliver Berg

Nach den bisherigen Ermittlungen der Trierer Kripo geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass es am 28. September vergangenen Jahres zu der Tat kam, nachdem der 23-Jährige, der Schüler eines Internats in Neuerburg war, zusammen mit Freunden auf seinem Zimmer LSD und Marihuana konsumiert hatte. Bei dem Mann habe sich dadurch eine schwere Drogenpsychose entwickelt. Nachdem sich der Mann übergeben hatte und seine Freunde ihn daraufhin bekleidet unter die Dusche gestellt hatten, habe er sich ausgezogen und gegenüber seinen Freunden so aufgebracht und gewaltbereit reagiert, dass diese sich vor ihm in Sicherheit bringen mussten.

Gegen 18.30 Uhr habe der 23-Jährige, der nach wie vor völlig nackt und nun mit einem Schlosser-Hammer bewaffnet war, das Internatsgebäude verlassen und sei in die angrenzende Nelsstraße in Neuerburg gegangen. Dort habe eine 50-jährige Frau gerade ihr Auto vor ihrem Haus eingeparkt. Ohne erkennbaren Grund, so die Staatsanwaltschaft, habe der Mann plötzlich mit dem Hammer auf das Auto eingeschlagen und die Fensterscheibe der Fahrertür zertrümmert. Dann habe er durch das Seitenfenster der Frau mit dem Hammer zahlreiche wuchtige Schläge im Bereich von Kopf und Oberkörper zugefügt. Dann habe er die Fahrertür geöffnet und seinen Angriff fortgesetzt.

Erst ein Nachbar, der das Geschehen beobachtet hatte, und der von einem anderen Nachbarn herbeigerufene Ehemann des Tatopfers konnten den 23-Jährigen unter großer Kraftanstrengung von der Frau wegziehen und festhalten. Als die von Augenzeugen alarmierte Polizei kurze Zeit später am Tatort eintraf und den Angeschuldigten festnahm, leistete dieser erheblichen Widerstand und trat und spuckte nach den Beamten.

Die 50-jährige Frau, der der Angreifer vollkommen unbekannt war, erlitt schwere, jedoch nicht lebensgefährliche Verletzungen im Kopf-, Augen- und Oberkörperbereich. Sie musste für eine Woche stationär in einem Krankenhaus behandelt werden. Auch zwei Polizeibeamte wurden durch den Widerstand des 23-Jährigen leicht verletzt.

Angesichts der Massivität der Hammerschläge besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der hinreichende Verdacht, dass der Angeschuldigte zumindest billigend in Kauf nahm, dass die Frau durch die Schläge tödliche Verletzungen erleidet. Da der Mann nach der vorläufigen Einschätzung eines psychiatrischen Sachverständigen wegen des Drogenrauschs bei der Tatbegehung schuldunfähig gewesen sein dürfte, könne er jedoch nicht wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung angeklagt werden, sagt die Staatsanwaltschaft, die nun Anklage wegen eines Vergehens im Vollrausch nach § 323a StGB (siehe Stichwort) erhoben hat.

Der 23-Jährige ist seit seiner Festnahme aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts Trier vorläufig in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht. Das Landgericht Trier muss jetzt über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch nicht fest.

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