Dieses Urteil ist keine Lösung

Die Gesetzgebung hat in diesem Fall ihr Ziel, so viel wie möglich regeln und regulieren zu wollen, weit verfehlt. Das Schulgesetz des Landes Rheinland-Pfalz sagt, dass Schüler die Grund- und Hauptschulen besuchen, in deren Bezirken sie wohnen - es sei denn, ein "wichtiger Grund" erfordere einen Wechsel. Die Frage, welche Gründe wichtig sind, kann auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts nicht beantworten. Deshalb bleibt auch unklar, ob betroffene Eltern mit einer Fahrtkostenerstattung rechnen können. Die Situation bleibt total verworren: Das Urteil legt die Entscheidung in die Hände der bei der ADD angesiedelten Schulbehörde, die in fast allen Fällen den Wünschen der Eltern entspricht. Die Fahrtkosten soll dann allerdings die Kreisverwaltung zahlen, die nur über ihr Widerspruchsrecht eine Chance hat, zu hinterfragen, ob der Wunsch der Eltern berechtigt ist oder möglicherweise mit einem besseren Ruf der gewünschten Schule zusammenhängt. Der Streit geht erst jetzt richtig los. j.pistorius@volksfreund.de

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